Änderung im Zahlungsverkehr

Änderung im Zahlungsverkehr

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Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Seit dem 05.10.2025 erfolgt der Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN bei allen Banken. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erinnert noch einmal daran, welche Bedeutung die Änderung im Zahlungsverkehr mit der Finanzverwaltung für den Steuerzahler hat.



Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:

-Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch ("Match").

-Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein, beispielsweise sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem "Close Match". Neben dem Prüfergebnis wird in diesem Fall auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.

-Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen ("No Match").



"Diese Prüfung geht mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen einher. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb von wenigen Sekunden realisiert. Die Prüfung wird zur Betrugsprävention eingesetzt und kommt sowohl bei Echtzeitzahlungen als auch bei normalen SEPA-Überweisungen zum Einsatz", betont Steuerberater Roland Franz.



Für Bürger, Steuerzahler sowie für Unternehmen bedeutet das:

Bei Überweisungen an die Finanzverwaltung in NRW muss immer der Name des zuständigen Finanzamts als Empfänger angegeben werden.



Was ändert sich für die Steuerzahlung?

- Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob der Empfängername und die IBAN zusammenpassen.

- Richtiger Empfänger: Angabe des vollständigen Namens des zuständigen Finanzamts als Empfänger an (z. B. "Finanzamt Düsseldorf-Mitte").

- Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Groß- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.





Das gilt nur für NRW! Andere Bundesländer haben andere Regularien; z.B. Thüringen. Anstelle der Benennung beispielsweise der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen "Freistaat Thüringen" sein.



"Informieren Sie sich daher bitte bei der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes", empfiehlt Steuerberater Roland Franz.



Eine Alternative ist das SEPA-Lastschriftmandat, bei dem der Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht wird - sicher und vor allem fristgerecht.



Den entsprechenden Antrag finden Sie ebenfalls online auf der jeweiligen Website der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.



Für NRW lautet die Adresse: https://www.finanzamt.nrw.de/zahlung



Zudem rät Steuerberater Roland Franz, sich bei individuellen Fragen zu Überweisungen direkt an den Steuerberater oder die Hausbank zu wenden.



Quellen und Fundstelle(n):

Finanzverwaltung NRW https://www.finanzamt.nrw.de/IBAN Thüringer FinMin, Pressemitteilung v.19.9.2025 (lb) NWB- Verlag VAAAK-00002Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
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Datum: 11.02.2026 - 09:00 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
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Essen


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