Privatinsolvenz und Selbstständigkeit
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Einst war es nur juristischen Personen möglich in Insolvenz zu gehen. Seit dem 1. Jänner 1999 steht dieser Weg jedoch auch Privatpersonen offen. Man spricht in dieser Hinsicht von einer Privatinsolvenz bzw. von einem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.
Wer nun Schuldner ist und mitten in einem Privatinsolvenzverfahren steckt, darf jedoch nicht glauben, dass er nicht dazu berechtigt ist, sich in dieser Zeit selbstständig zu machen. Dies ist sehr wohl möglich. Dazu hat auch der Gesetzgeber verholfen. Da eine gewisse Pfändungsgrenze vorgeschrieben ist, kann der Selbstständige alles was darüber liegt, also den Mehrverdienst, behalten. Hier wird klar, dass es sich für Menschen in Privatinsolvenz sehr lohnen kann, ein Geschäft zu gründen. So wird es auch möglich einen Neuanfang zu starten. Und dies ist im Sinne aller!
Wer überschuldet ist und keine Möglichkeit bekommt, sein Leben neu zu ordnen, hat nicht viele Chancen, einen Weg aus dem Dilemma zu erspähen. Gerade dies war die Motivation, um die Gesetzeslage für private Schuldner so hinzudrehen, dass diese neuen Mut fassen können und sich nicht einfach von der Situation erdrücken lassen.
Wer trotz Privatinsolvenz eine neue Existenz gründen möchte, muss den Treuhänder darüber klarerweise informieren. Ohne dessen Einverständnis läuft gar nichts. Aus diesem Grunde ist es überaus wichtig einen guten Plan auszuarbeiten – am besten einen Businessplan – welcher überzeugend wirkt und dadurch auch akzeptiert wird. Der Treuhänder gilt als Helfer des Schuldners. Sollte die Kritik negativ ausfallen, sollte dies als Ansporn gelten, seinen Plan zu verfeinern. Wer seinen Kopf einfach sofort in den Sand steckt, kann nichts erreichen!
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Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 06.07.2010 - 12:37 Uhr
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Ansprechpartner: Patrick Berger
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Innsbruck
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Kategorie:
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Freigabedatum: 06.07.2010
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