Privatinsolvenz und Selbstständigkeit

Privatinsolvenz und Selbstständigkeit

ID: 223068

Einst war es nur juristischen Personen möglich in Insolvenz zu gehen. Seit dem 1. Jänner 1999 steht dieser Weg jedoch auch Privatpersonen offen. Man spricht in dieser Hinsicht von einer Privatinsolvenz bzw. von einem Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.



(firmenpresse) - Eigentlich erfüllen nur natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die Bedingungen, um das mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht zu ziehen. Doch es gibt auch Ausnahmen: Ehemals Selbstständige, welche keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben, und deren Gläubigeranzahl die 20 nicht überschreitet, kommen für eine Privatinsolvenz auch in Frage.
Wer nun Schuldner ist und mitten in einem Privatinsolvenzverfahren steckt, darf jedoch nicht glauben, dass er nicht dazu berechtigt ist, sich in dieser Zeit selbstständig zu machen. Dies ist sehr wohl möglich. Dazu hat auch der Gesetzgeber verholfen. Da eine gewisse Pfändungsgrenze vorgeschrieben ist, kann der Selbstständige alles was darüber liegt, also den Mehrverdienst, behalten. Hier wird klar, dass es sich für Menschen in Privatinsolvenz sehr lohnen kann, ein Geschäft zu gründen. So wird es auch möglich einen Neuanfang zu starten. Und dies ist im Sinne aller!
Wer überschuldet ist und keine Möglichkeit bekommt, sein Leben neu zu ordnen, hat nicht viele Chancen, einen Weg aus dem Dilemma zu erspähen. Gerade dies war die Motivation, um die Gesetzeslage für private Schuldner so hinzudrehen, dass diese neuen Mut fassen können und sich nicht einfach von der Situation erdrücken lassen.
Wer trotz Privatinsolvenz eine neue Existenz gründen möchte, muss den Treuhänder darüber klarerweise informieren. Ohne dessen Einverständnis läuft gar nichts. Aus diesem Grunde ist es überaus wichtig einen guten Plan auszuarbeiten – am besten einen Businessplan – welcher überzeugend wirkt und dadurch auch akzeptiert wird. Der Treuhänder gilt als Helfer des Schuldners. Sollte die Kritik negativ ausfallen, sollte dies als Ansporn gelten, seinen Plan zu verfeinern. Wer seinen Kopf einfach sofort in den Sand steckt, kann nichts erreichen!


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Saxo Bank Quartalsausblick: Chefvolkswirt rat Anlegern zur Vorsicht Zeit ist Geld
Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 06.07.2010 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223068
Anzahl Zeichen: 2184

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Patrick Berger
Stadt:

Innsbruck


Telefon: 06646582736

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.07.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 480 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privatinsolvenz und Selbstständigkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

pb internetdienstleistungen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Welche Innsbrucker Frisöre haben bis 20:00 Uhr geöffnet? ...

Gerade für berufstätige und fleißige Personen kann es schwierig sein, unter der Woche einen Frisörtermin zu erwischen. Wenn der Bürotag bereits vor 09:00 Uhr beginnt und an so manchem Tag erst um 19:0 Uhr endet, dann blockieren die Bürozeiten b ...

Alle Meldungen von pb internetdienstleistungen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z