Gestiegene Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe wirft Bundesregierung Blockade konkreter Luftreinhaltemaßnahmen vor
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(ots) -
- Luftqualitätsjahresbericht des Umweltbundesamtes bestätigt Anstieg der gesundheitsschädlichen Luftverschmutzung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid
- Einige Messstationen zeigen schon in den ersten Wochen 2026 mehr Tage mit Grenzwertüberschreitungen als nach der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie zulässig
- DUH fordert Konzept der Bundesregierung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation, um jedes Jahr zehntausende Todesfälle zu vermeiden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Bundesregierung für ihre Weigerung, endlich konkrete Luftreinhaltemaßnahmen gegen die steigende Luftverschmutzung zu beschließen. Mit dem heute veröffentlichten Luftqualitätsjahresbericht 2025 bestätigt das Umweltbundesamt (UBA), dass "die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid über der der Vorjahre" lag. Das Jahr 2026 startet vielerorts mit noch schlechterer Luftqualität: Bis Anfang Februar 2026 wurde der zukünftige Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub (PM2,5) in Höhe von 25 µg/m³ in einigen Städten häufiger überschritten, als es im gesamten Jahr zulässig wäre. In Berlin (Silbersteinstraße) wurde der Tagesmittelgrenzwert bereits 24-mal überschritten, in Bernburg in Sachsen-Anhalt bereits 21-mal. Laut neuem Grenzwert sind maximal 18 Überschreitungstage im gesamten Jahr zulässig.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt zur Vermeidung von Gesundheitsschäden eine deutlich niedrigere Konzentration von nur 15 µg/m³, die nicht häufiger als dreimal im Jahr überschritten werden sollte. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich alle Maßnahmen umzusetzen, um die neuen Grenzwerte einzuhalten und damit zehntausende Todesfälle jedes Jahr zu vermeiden.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wenn die Bundesregierung die Einhaltung veralteter Grenzwerte als Erfolg verkauft, ist das eine gefährliche Verharmlosung der realen Gesundheitsbelastung. Gegen unser Urteil am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wonach das Nationale Luftreinhalteprogramm rechtswidrig und unzureichend ist, ist das Umweltministerium in Revision gegangen und spielt auf Zeit. Die Luft in Deutschland war 2025 nahezu flächendeckend gesundheitsschädlich und das Jahr 2026 startet noch schlimmer. Die Bundesregierung muss endlich eine Strategie vorlegen, um die neuen und deutlich strengeren Grenzwerte bis zum Jahr 2030 sicher einzuhalten. Bis spätestens 2035 müssen die strengeren Grenzwertvorschläge der Weltgesundheitsorganisation als verbindliche Grenzwerte gelten und überall in Deutschland eingehalten werden. Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen kostet Menschenleben."
Um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern, fordert die DUH eine Partikelabscheider-Pflicht für bestehende und neu installierte Holzöfen und die klare Priorisierung von Wärmepumpen sowie die Nachrüstung oder Stilllegung aller 7,8 Millionen Betrugsdiesel, die nach wie vor in Deutschland zugelassen sind.
Die anhaltend schlechte Luftqualität hat gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen in Deutschland: Allein im Jahr 2023 starben 57.564 Menschen an den Folgen von Feinstaub (PM2,5), weitere 23.013 Todesfälle sind auf das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) zurückzuführen.
Hintergrund:
Im September 2021 hat die WHO ihre Grenzwertempfehlungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) drastisch auf 10 µg/m³ und für Feinstaub (PM2,5) auf 5 µg/m³ abgesenkt. Darüber hinaus empfiehlt die WHO, die Tagesmittelwerte von 15 µg/m³ für Feinstaub (PM2,5) und 50 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO2) an nicht mehr als 3 Tagen im Jahr zu überschreiten. Im Dezember 2024 wurden von der EU neue ab 2030 geltende Grenzwerte beschlossen: für Stickstoffdioxid 20 µg/m³ im Jahresmittel und für Feinstaub 10 µg/m³ im Jahresmittel. In Deutschland gelten noch die 2008 beschlossenen Grenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel für Stickstoffdioxid und 25 µg/m³ für Feinstaub.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Datum: 11.02.2026 - 11:52 Uhr
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