ZEUS® vereinfacht die Ermittlung des Anspruchs eines Beschäftigten auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
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Kein umständliches Rückfragen bei den Krankenkassen Ihrer Beschäftigten mehr...

(PresseBox) - Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall ihren Arbeitslohn durch den Arbeitgeber fortgezahlt. Die Lohnfortzahlung endet, wenn die Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als 42 Tage andauert. Diese Frist gilt pro Erkrankung im Betrachtungszeitraum. Treten mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiträume auf, so werden diese zusammengefasst, falls sie in ursächlichem Zusammenhang stehen.
Da der Arbeitgeber aber die ärztliche Diagnose nicht kennt, muss hier eine Rückfrage bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Das ist aufwändig, zumal wenn die Beschäftigten eines mittleren und großen Unternehmens bei 20 oder mehr Krankenkassen versichert sind. Hier profitieren unsere Kunden, die heute schon die eAU über ZEUS® Workforce Management abrufen. Denn mit einer Erweiterung des eAU-Abrufs kann der Arbeitgeber ab dem 01.04.2026 mit ZEUS® auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse über die GKV-Server prüfen. Ist dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung bei ursächlichem Zusammenhang der Erkrankung durch Überschreiten der 42 Tage Frist erloschen, so erhält der Beschäftige Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) von seiner Krankenkasse.
Mit ZEUS® wird dieser Prozess also deutlich vereinfacht und automatisiert
ZEUS® erinnert Sie automatisch, sobald der 42. Krankheitstag innerhalb von 180 Tagen erreicht ist. Diese Funktion sorgt dafür, dass keine Frist versäumt wird und Sie stets rechtzeitig informiert sind. Das System übernimmt die zeitkritische Überwachung und entlastet Sie von der manuellen Kontrolle. Darüber hinaus kann direkt aus ZEUS® eine Anfrage gestellt werden, die über die GKV-Server an die zuständige Krankenkasse gelangt. Dadurch entfällt für unsere Kunden der mühsame Anruf oder die manuelle Kontaktaufnahme. Sie profitieren von einer nahtlosen Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und der Krankenkasse, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Eine weitere Frist betrifft die „Aussteuerung“ also den Übergang von Entgeltersatzleistungen durch die Krankenkassen an das Arbeitsamt z.B. zu einer Reha-Maßnahme oder Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vornehmen. Auch hier unterstützt Sie ZEUS® mit einer Benachrichtigung an Ihre HR Mitarbeiter, dass nichts vergessen wird.
Mit ZEUS® steigern Sie die Effizienz Ihrer Personalverwaltung, und erhöhen die Sicherheit im Umgang mit Lohnfortzahlungen. So sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Fehlerquellen. ZEUS® macht die Lohnfortzahlungsabfrage einfach, zuverlässig und effizient – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.
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Datum: 12.02.2026 - 09:00 Uhr
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Ansprechpartner: Larissa Vetter
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Villingen-Schwenningen
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