Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid
ID: 223393
Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid
Joachim Herrmann: "Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid haben sich bewährt ? Vorschläge von SPD und Grünen bringen keinen Mehrgewinn an politischer Mitwirkung und Teilhabe"
Die Eintragungsfristen und auch die Praxis zur Sammlung von Unterschriften sowie die Unterschriftenquoren für ein Volksbegehren haben sich nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann sehr bewährt. "Wir brauchen keine Änderungen am Landeswahlgesetz. Unsere Regelungen haben sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt. Sie ermöglichen eine direkte demokratische Beteiligung durch das Volk, begrenzen aber auf sinnvolle Art und Weise eine Inflationierung von Volksbegehren", so Herrmann.
Die von der SPD vorgeschlagene Verlängerung der Eintragungsfrist auf einen Monat würde die Kommunen zeitlich, personell und räumlich deutlich stärker belasten, ohne dass dem ein echter Mehrgewinn an politischer Mitwirkung und Teilhabe gegenüberstünde. Herrmann: "Ein auf zwei Wochen konzentriertes Eintragungsverfahren hat sich nach jahrzehntelanger Erfahrung bewährt."
Auch die Forderungen der SPD, neben der Amtseintragung für ein Volksbegehren auch die freie Unterschriftensammlung außerhalb der Amtsräume zuzulassen, hält Herrmann für falsch. "Für das Volksbegehren ist bislang aus gutem Grund nur die Amtseintragung vorgesehen. Sie gewährleistet in besonderem Maße die Abstimmungsfreiheit. Der Bürger muss die Möglichkeit haben, ohne Zwang, Druck oder sonstige unzulässige Beeinflussung über eine Unterstützung eines Begehrens zu entscheiden." Außerdem, so ergänzte Herrmann, habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass die freie Unterschriftensammlung dem Grundgedanken einer ausreichenden demokratischen Legitimation der Volksgesetzgebung widerspricht.
Die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen enthielten aber nicht nur unzulässige Verfassungsänderungen, sie hätten auch einen erheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand zur Folge. Herrmann: "Wir hätten eine massive Inflationierung von letztlich erfolglosen Volksbegehren zu befürchten bei noch geringerer Wahlbeteiligung. Das zeigt schon die insgesamt sehr niedrige Beteiligung beim vergangenen Volksentscheid."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.07.2010 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223393
Anzahl Zeichen: 2619
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 178 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).