AOK: Ein verbindlicher Aufbau der Primärversorgung kann nur in der Regelversorgung gelingen

AOK: Ein verbindlicher Aufbau der Primärversorgung kann nur in der Regelversorgung gelingen

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(ots) - Anlässlich des zweiten Fachgesprächs des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung eines Primärversorgungssystems äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

"Es ist gut, dass bereits breite Einigkeit über die Einführung eines allgemein verbindlichen Primärversorgungssystems zur Lösung der drängenden Probleme in der ambulanten Versorgung besteht. Auch die heute vorgelegten Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen adressieren die wesentlichen Eckpunkte für die anstehende Reform und weisen in die richtige Richtung.

Die hausärztliche Versorgung muss zu einer teambasierten interprofessionellen Primärversorgung weiterentwickelt werden. Die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt eindrucksvoll das Potenzial auf, das durch eine bessere Arbeitsteilung zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und anderen Gesundheitsberufen, auch sehr kurzfristig, erschlossen werden kann. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sind überdies die Möglichkeiten der Einbindung von Pflegefachpersonen deutlich verbessert worden. Wir dürfen diese Chancen nicht ungenutzt lassen, wenn wir die flächendeckende Versorgung weiter absichern wollen.

Vor diesem Hintergrund wird die Primärversorgung nicht, wie oft behauptet, zum neuen Nadelöhr beim Zugang in die Versorgung, sondern im Gegenteil, sie wird zur primären, verlässlichen und kompetenten Anlaufstelle für die Anliegen, und Bedarfe der Patientinnen und Patienten werden weiterentwickelt. Ihr Versorgungsauftrag muss verbindlich formuliert werden und dann perspektivisch die Grundlage der Bedarfsplanung und Zulassung werden.

Ergänzt wird die Primärversorgung durch eine strukturierte, vorgeschaltete Ersteinschätzung, insbesondere auch für diejenigen, die in Akut- oder Notfällen die richtige Versorgungsebene suchen bzw. noch keinen Kontakt mit der Primärversorgungsebene hatten. Notfallreform und Primärversorgungsreform müssen hier Hand in Hand gehen.



Ein verbindlicher Aufbau der Primärversorgung kann nur in der Regelversorgung gelingen. Die bisher bestehende Verpflichtung der Krankenkassen, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zu schließen, muss beendet werden.

Der Direktzugang zu den Fachärzten wird damit zur Ausnahme. In der Primärversorgung können sich die gesetzlich Versicherten aber darauf verlassen, dass sie nach ihrem Bedarf und ihrer Dringlichkeit Zugang zur fachärztlichen Versorgung erhalten, ohne lange Wartezeiten und ohne Diskriminierung gegenüber Privatversicherten.

Diese Arbeitsteilung hat sich in vielen Ländern mit einer Primärversorgung bewährt. Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in Politik und Selbstverwaltung, dieses einfache Prinzip auch in Deutschland zu übernehmen. Der Zugang zur fachärztlichen Versorgung sollte grundsätzlich unter Überweisungsvorbehalt stehen - mit Ausnahmen für Kinder- und Jugendarztpraxen, Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie für die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen. Für chronisch Erkrankte sind praktikable Lösungen wie Dauerüberweisung vorzusehen.

Nur dann entsteht Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Eine darüberhinausgehende Diskussion über lange und komplizierte Ausnahmelisten führt nicht zum Ziel. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung, vor allem mit den steigenden Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung, ist eines der vordringlichen Versorgungsprobleme und wird dadurch nicht gelöst."

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Datum: 03.03.2026 - 16:02 Uhr
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