Rollende Apotheke / Nur in besonderen Fällen dürfen Medikamente ins Haus geliefert werden
ID: 223587
Wegen ihres besonderen Charakters verlangt das Gesetz, dass sie in
einer Apotheke an die Patienten übergeben werden. Nur in
Ausnahmefällen dürfen Apotheker sie zum Kunden ins Haus bringen. Das
könne beispielsweise dann geschehen, wenn ein Medikament nicht
vorrätig war und ein erneuter Besuch Stunden später dem kranken
Apothekenkunden nicht zugemutet werden kann, erklärt die "Apotheken
Umschau". Möglich wäre aber auch, einem älteren oder gehbehinderten
Menschen ein größeres Paket von Inkontinenzvorlagen nach Hause zu
bringen. Ob und in welchem Umfang eine Apotheke einen Botendienst
einführt, muss jeder Betriebsinhaber für sich prüfen. Es muss
sichergestellt sein, dass der belieferte Patient fachkundige Beratung
erhalten kann und dass die Sicherheit von Medikamenten auch unterwegs
stets gewährleistet ist.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2010 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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Unternehmen und Behörden haben bei der Vergabe von Benutzerkonten vor allem mit schlechter Datenqualität zu kämpfen">

Datum: 07.07.2010 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Baierbrunn
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