Osterurlaub - trotz Pflege?
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(ots) - Ostern steht kurz vor der Tür und die ersten Bundesländer starten Ende des Monats in die Ferien. Viele Familien nutzen die freien Tage für kleine Auszeiten und Besuche bei Verwandten. Doch was ist, wenn ein Familienmitglied pflegedürftig ist? Unter Umständen kann eine Reise trotzdem ermöglicht werden.
Eine Pflegesituation kann für alle Beteiligten eine körperliche und psychische Belastung sein. Angehörige sehen sich oft Mehrfachbelastungen ausgesetzt, wenn sie neben Job, Kindererziehung und dem eigenen Haushalt in eine Pflegesituation involviert sind. Auch körperlich kann das Pflegen von Familienmitgliedern strapazieren. Pflegedürftige selbst sind oftmals weniger mobil und wünschen sich mitunter eine Abwechslung zum Alltag zuhause. Eine Auszeit kann - unter gewissen Bedingungen - für beide möglich sein.
Auszeit für pflegende Angehörige
"Die meisten Angehörigen, die ich in meinen Beratungen kennenlerne, übernehmen die Pflege von Familienmitgliedern ganz selbstverständlich und hingebungsvoll", erzählt Pflegeberaterin Carina Faber von der Pflegeberatung compass. "Mir ist es immer wichtig zu vermitteln, dass sie dabei auch auf sich achtgeben sollten. Denn nur so können sie die Versorgung längerfristig übernehmen, ohne dabei die eigene psychische und körperliche Gesundheit zu gefährden. Dazu gehört auch, sich Auszeiten zu nehmen. Schon kleine Pausen vom Pflegealltag können helfen, den Kopf freizubekommen und sich zu entspannen"
"Die Pflegeversicherung bietet unterschiedliche Leistungen, die einen Urlaub ermöglichen können", fährt die Expertin fort. "Zunächst muss man schauen, ob die pflegebedürftige Person stundenweise alleine bleiben kann. Angehörige, Freunde, Nachbar*innen oder ein Pflegedienst können zeitweise zur Unterstützung involviert werden. Das ist die sogenannte Verhinderungspflege. Ist das nicht möglich kommt womöglich eine Kurzzeitpflege, also eine übergangsweise Versorgung in einer stationären Einrichtung, in Frage."
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Bereits ab Pflegegrad 1 kann außerdem der Entlastungsbetrag von 131 Euro genutzt werden, um diverse Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Oder doch zusammen wegfahren?
Auch Pflegebedürftige freuen sich oft über einen Tapetenwechsel, gerne auch gemeinsam mit ihren Angehörigen. Die Pflegesituation bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass dieser Wunsch unerfüllt bleiben muss.
Carina Faber erläutert: "Je nach individueller Situation kann auch für Familien mit einer pflegebedürftigen Person eine gemeinsame Reise möglich sein. Denn die Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Mittel zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder der Entlastungsbetrag können unter Umständen auch am inländischen Urlaubsort eingesetzt werden, um die Pflege zu gewährleisten und der Familie gleichzeitig Erholung vom Pflegealltag zu bieten. Der Rest der Zeit kann gemeinsam verbracht werden, zum Beispiel bei gutem Essen oder an der frischen Luft."
Dabei können diese Leistungen ganz einfach für reguläre, am Urlaubsort befindliche Dienstleister*innen genutzt werden, die die entsprechenden Zulassungen haben. Es gibt zudem Hotels und Reiseanbieter*innen, die sich auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Reisenden und ihren Angehörigen spezialisiert haben und entsprechende Pakete anbieten. Manche Pflegedienste bieten zudem eine Urlaubsbegleitung an. Ob und wie die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehotels oder andere Reiseangebote genutzt werden können, muss aber immer im Einzelnen abgeklärt werden."
Frühzeitig planen, entspannt verreisen
"Wer an Ostern verreisen will, sollte sich jetzt um die Planung kümmern", rät Carina Faber. "Auch um Urlaube, die für den Sommer oder Herbst geplant sind, sollte man sich schon jetzt kümmern. Plätze in der Kurzzeitpflege oder auch Zimmer in Pflegehotels sind mitunter schnell ausgebucht. Sollen Pflegebedürftige mit auf Reise kommen, ist es außerdem wichtig, im Vorfeld zu recherchieren ob vor Ort alles Benötigte vorhanden ist, wie beispielsweise medizinische Versorgung, aber auch Freizeitangebote vor Ort, die gemeinsam wahrgenommen werden können. Ebenso kann Barrierefreiheit ein wichtiges Kriterium sein."
Zusammengefasst gibt es diverse Möglichkeiten, eine Reise auch im Kontext einer Pflegesituation zu organisieren. Für alle, die sich über ihre individuellen Optionen und die relevanten Leistungen der Pflegeversicherung informieren wollen, hat Carina Faber noch einen Tipp: "Bei einer Pflegeberatung können die vorhandenen Ressourcen und die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse betrachtet werden, um gemeinsam zu eruieren, ob und wie die Auszeit ermöglicht werden kann."
Die Pflegeberatung compass bietet Pflegeberatung kostenfrei und unabhängig auf drei Wegen für privat Versicherte: im eigenen Zuhause, per Videogespräch oder am Telefon. Die telefonische Pflegeberatung unter der 0800 101 88 00 steht zudem allen Ratsuchenden offen und ist auch anonym möglich. Ein Termin für eine Beratung kann unter www.compass-pflegeberatung.de auch online vereinbart werden.
Weiterführende Informationen:
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Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App "pflegecompass" sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
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Datum: 05.03.2026 - 13:30 Uhr
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