Neues Identifizierungsverfahren ePass: Zugang zur elektronischen Patientenakte wird einfacher

Neues Identifizierungsverfahren ePass: Zugang zur elektronischen Patientenakte wird einfacher

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(ots) - Das erste rein digitale Identifizierungsverfahren macht den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) jetzt einfacher. Das Verfahren ePass nutzt auf dem Ausweis-Chip gespeicherte NFC-Daten, die mit biometrischen Daten abgeglichen werden. Gesundheitskarte oder Personalausweis mit PIN oder der Gang in Geschäftsstellen und Postfilialen sind also für die Identifizierung mit ePass nicht nötig. BITMARCK bietet das neue Identifizierungsverfahren für seine Kundinnen und Kunden an: 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen können es daher ab 25. März ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Entwickelt wurde ePass von dem Unternehmen Nect.

Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung: "Die elektronische Patientenakte ist für Versicherte die zentrale Plattform zur Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten. Bislang ist der Zugang zur ePA für viele allerdings zu kompliziert. Das ändert sich jetzt: Mit ePass können wir das erste rein digitale Identifizierungsverfahren anbieten. Damit mehr Menschen die ePA nutzen und von ihren Vorteilen profitieren, ist ein niedrigschwelliger Zugang aber nur die halbe Miete. Die ePA muss auch bekannter werden - hier ist das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, eine nachhaltig wirksame Aufklärungskampagne anzuschieben."

Keine PIN mehr nötig

Für bisher zugelassene Identifizierungsverfahren benötigt man eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Personalausweis mit PIN, alternativ muss man sich persönlich in der Geschäftsstelle der Krankenkasse oder einer Postfiliale identifizieren. Für ePass reicht ein Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion, die an einem entsprechenden Symbol auf dem Dokument erkennbar ist. Personalausweise werden seit August 2021 mit dieser Funktion ausgegeben, Reisepässe bereits seit 2005. Auch mit Reisepässen aus dem Ausland ist die Identifizierung somit möglich. Mit ePass kann man sich nicht nur für die ePA, sondern auch für Online-Geschäftsstellen von Krankenkassen und andere Angebote identifizieren.



Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren verläuft in zwei Stufen: Der Ausweis-Chip wird mit einem NFC-fähigen Smartphone ausgelesen. Zusätzlich muss der Ausweis fotografiert und ein Selfie-Video aufgenommen werden, die Biometrie wird mit den Daten des Ausweis-Chips abgeglichen. Die Nutzung der Ausweis-Daten unterscheidet die neue Identifizierungsmethode vom Video-Ident-Verfahren, das wegen Sicherheitsbedenken eingestellt wurde.

Einführung kurz nach Zulassung

Die gesetzliche Grundlage für das neue Verfahren wurde mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" gelegt, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Ende November 2025 hatte die halbstaatliche Digitalagentur gematik das Verfahren zugelassen, das BITMARCK nun kurze Zeit später zur Verfügung stellt - mit dem Release am 25. März ist ePass nutzbar.

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Datum: 17.03.2026 - 10:15 Uhr
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