E-Auto-Prämie: Bald nur mehr für europäische Modelle?
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Sozial gestaffelt bis zu 6.000 Euro Förderung (Bildquelle: Serhii/stock.adobe.com)(firmenpresse) - Die Bundesregierung will den Umstieg vom Verbrenner auf Elektroautos mit staatlichem Geld voranbringen und plant, ab Mai eine Prämie auszuzahlen. Doch noch bevor die Auszahlung angelaufen ist, ziehen schwarze Wolken am Horizont auf. Neue EU-Regeln könnten das Förderprogramm in naher Zukunft einschränken. Für Käufer, die mit mehreren tausend Euro staatlichem Zuschuss kalkulieren, läuft damit die Zeit.
Kaufanreiz mit unsicherem Ablaufdatum
Die aktuelle Prämie beträgt bis zu 6.000 Euro beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens für Privatkunden. Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender - Reichweitenverlängerung auf Verbrennerbasis - oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Im Gegenzug wird eine Haltedauer von mindestens 36 Monaten verlangt. Besonders ist dabei die soziale Komponente. Einkommensschwache Haushalte und Familien mit Kindern sollen stärker gefördert werden.
Die Basisförderung variiert einkommensabhängig zwischen 3.000 und 5.000 Euro und endet bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro bzw. 90.000 Euro mit zwei Kindern unter 18 Jahren. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 500 Euro, so dass die Fördersumme für rein elektrische Autos auf bis zu 6.000 Euro steigen kann. Für förderfähige Plug-in-Hybride oder E-Fahrzeuge mit Range Extender gibt es eine etwas geringere Prämie. Die Grundprämie liegt bei 1.500 bis 3.500 Euro zuzüglich Kinderprämie, so dass die maximale Fördersumme 4.500 beträgt.
Zwischen Klima- und Industriepolitik
Wer heute seinen Neuwagen ab Werk bestellt, muss mit einer gewissen Unsicherheit leben. Denn für die Prämie ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Zulassung relevant. Angesichts von Lieferzeiten von bis zu 12 Monaten je nach Hersteller und Modell könnten bis dahin andere Regeln gelten. Der Grund dafür liegt in Brüssel. Dort arbeitet die EU-Kommission an dem "Industrial Accelerator Act", der nationale Subventionen an eine europäische Wertschöpfung koppeln soll. Genau das könnte die deutsche Förderung in ihrer jetzigen Form ausbremsen, denn der Produktionsstandort eines Fahrzeugs spielt bisher keine Rolle.
Die Bundesregierung betont auf ihrer Website, dass das EU-Gesetzgebungsverfahren jedoch einen "geraumen", aber nicht näher definierten Zeitraum in Anspruch nehmen dürfte. Bis dahin soll das Förderprogramm der Bundesregierung umgesetzt werden. Erst nach dem Inkrafttreten des EU-Gesetzes müssen die nationalen Zuschüsse verbindlich angepasst werden. Allerdings erwähnt die Bundesregierung einschränkend, dass die Aufnahme der EU-Präferenzen schon vorher geprüft und in das Förderprogramm integriert werden soll. Die Regeln, die heute gelten, könnten also morgen anders aussehen.
Zuschüsse nur mehr für "Made in Europe"?
Gerade viele der derzeit verfügbaren und kostengünstigen E-Autos erfüllen das Kriterium "Made in Europe" nicht und stammen aus Asien. Selbst Fahrzeuge europäischer Marken enthalten in der Regel Batterien, Rohstoffe oder Elektronikkomponenten aus China. In der Folge wären diese Modelle nicht mehr oder nur in geringerem Maße förderfähig, obwohl sie derzeit unter die Förderkriterien fallen. Wer sich für ein asiatisches Fahrzeug entscheidet, kann also mittelfristig nicht sicher sein. Sollte die Prämie abgeändert werden, müssen die Kunden im Zweifel die vollen Kosten tragen.
Dies ist für Verbraucher heikel, da die Förderung rückwirkend erfolgt. Wer seit Januar 2026 ein förderfähiges E-Auto angeschafft hat, kann voraussichtlich ab Mai die Förderung über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Kfz-Zulassung haben Käufer dafür maximal 12 Monate Zeit. Dem Antrag sind eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags, der Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung des Fahrzeugs und zwei Einkommensteuerbescheide beizufügen.
Die Steuererklärung wird zum Schlüssel
Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen, dienen dazu, das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen. Ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 noch nicht erstellt, sind es die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024. "Wer die Förderung zeitnah in Anspruch nehmen möchte, muss im Zweifelsfall noch rasch die Steuererklärungen für diese beiden Jahre nachträglich einreichen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt", erklärt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Bei Rentnern, die nicht steuerpflichtig sind, wird eine Rentenbescheinigung ersatzweise akzeptiert.
Was können Verbraucher jetzt tun?
Wer bei seiner Entscheidung bzgl. des Kfz-Modells nicht eingeschränkt sein möchte, sollte rasch handeln. Dabei ist entweder auf bereits lieferbare Fahrzeuge zurückzugreifen oder darauf zu achten, dass die Lieferzeiten nicht zu lang sind. Damit ist das Risiko begrenzt und die Prämie kann bis zu dem Zeitpunkt, bis die EU-Regelung in Kraft tritt und die Aktualisierung der Förderung durch ist, genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass das noch mehrere Monate andauert. Danach gilt die aktualisierte Förderung voraussichtlich nur mehr für rein europäische Fahrzeuge, die meist teurer in der Anschaffung sind. Alternativ kann dann auf ein gebrauchtes E-Fahrzeug zurückgegriffen werden, dessen Kaufpreis zwar niedriger ist, der aber bislang noch nicht staatlich subventioniert wird.
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Datum: 17.03.2026 - 12:30 Uhr
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