FLACH: Bundesgerichtshof-Prozess bietet Chance für offene PID-Debatte
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FLACH: Bundesgerichtshof-Prozess bietet Chance für offene PID-Debatte
BERLIN. Zur Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof über die Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärte die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike FLACH:
Die Verhandlung bietet die Möglichkeit, zu einem wichtigen Grundsatzurteil zu kommen. Das Embyronenschutzgesetz verbietet zwar die Verwendung von Embryonen zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Der Berliner Arzt hatte aber gerade in der Absicht gehandelt, mit Hilfe der PID seinen Patientinnen zu einer Schwangerschaft zu verhelfen. Insofern zeigt der vorliegende Fall, dass der Wesensgehalt der PID eben nicht die Selektion ist, sondern die Hilfe zu einem gesunden Kind.
Die FDP setzt sich seit vielen Jahren für die Zulassung der PID ein. Die Verhandlung ist ein willkommener Anlass, um erneut über PID zu sprechen. Die FDP wird dazu einen Vorschlag einbringen.
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Datum: 07.07.2010 - 12:47 Uhr
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