Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice

Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice

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Termin für die Steuervorauszahlung verpasst? (Bildquelle: kues1/stock.adobe.com)Termin für die Steuervorauszahlung verpasst? (Bildquelle: kues1/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.



Steuerpflicht ohne Erinnerung



Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist jetzt Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt.



Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies noch nicht einmal bemerkt.



Automatische Zahlung als Lösung



Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren.



Ein kleiner Termin mit teuren Folgen



Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags, der auf volle 50 Euro abgerundet wird.





Warum müssen Vorauszahlungen geleistet werden?



Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Es wird davon ausgegangen, dass dies im kommenden Jahr wieder der Fall sein wird. Die Vorauszahlungen dienen als Abschlag auf die voraussichtliche Steuer und sollen verhindern, dass am Jahresende eine hohe Nachzahlung entsteht.



Betroffen sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch Angestellte mit hohen Nebeneinkünften, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalanlagen, Bezieher von steuerfreien Ersatzleistungen, teilweise Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 sowie Rentner mit wiederkehrenden Nachzahlungen können zu Einkommensteuer-Vorauszahlungen verpflichtet werden.



Vier Termine, die man kennen muss



Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Ab jetzt heißt es, selbst dran zu denken.



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Datum: 24.03.2026 - 08:00 Uhr
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