Vertragshilfe24 stärkt Verbraucherschutz: Lebensversicherung muss erstmalig Berechnung von Rückkau

Vertragshilfe24 stärkt Verbraucherschutz: Lebensversicherung muss erstmalig Berechnung von Rückkaufswert offenlegen

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(ots) - Wie Lebensversicherungsgesellschaften den Rückkaufswert und die Abschlussleistung von Lebensversicherungen berechnen, war bisher für die Versicherten nicht nachvollziehbar. Die Gesellschaften verwiesen in der Vergangenheit erfolgreich darauf, das sei ihr Geschäftsgeheimnis. Bei den Gerichten kamen sie damit bisher immer durch. Doch nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in zwei aktuellen Verfahren gegen die gleiche Versicherungsgesellschaft beschlossen: Die Versicherungsgesellschaft muss im Verfahren ihre Berechnungsmethode offenlegen. (Aktenzeichen 9 U 71/25 und 9 U 94/25).

Damit bahnt sich eine Wende im Verhältnis von Verbrauchern und Lebensversicherungsgesellschaften an. Bisher diktierten die Lebensversicherer in Streitfällen die Regeln. Versicherte, die mehr erhalten wollten als den freiwillig angebotenen Rückkaufswert, mussten den Gesellschaften die höheren Einnahmen nachweisen. Das gelang nur mit Hilfe von aufwendigen Gutachten, die zunächst der Versicherte beauftragen und bezahlen musste.

Das Hamburger Gericht dreht nun den Spieß um. Alle bisher vorgebrachten Argumente der Versicherung haben das Gericht nicht überzeugt. Die Versicherungsgesellschaft muss deshalb ihre Berechnungsmethode nachvollziehbar offenlegen, ordnete das Gericht an. Nach einem Beschluss auf Beweisführung wird die Berechnung der Versicherung später von einem unabhängigen Gutachter überprüft.

Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und ehemaliger Vorstand von Versicherungsgesellschaften über diesen Erfolg: "Verbrauchern ist bisher das Recht beschnitten worden, den wahren Wert ihrer Police zu erhalten. Das bisherige Verfahren hat die Versicherungsgesellschaften geschützt. Sie haben es sich im Streitfall bequem gemacht und ihre Berechnungen zum Geschäftsgeheimnis erklärt. Wenn die Beweislast in Zukunft umgekehrt wird, dann sind die Verbraucher vor Willkür geschützt."

Die Mission der auxinum GmbH ist es, Verbraucher:innen die Entscheidungskraft über ihre finanziellen Planungen zurückzugeben. Dazu will das Unternehmen Betroffene dabei unterstützen, sich von unrentablen Verträgen mit einer möglichst hohen Rückzahlung zu trennen. Über das Verbraucherportal Vertragshilfe24 können sich Versicherte informieren und Kontakt zu einem Netzwerk von Beratern erhalten, die von auxinum qualifiziert betreut werden.



Sven Enger rät Versicherten, die sich von Kapitallebensversicherungen trennen wollen, sich auf dem Verbraucherportal Vertragshilfe24.de über verschiedene Möglichkeiten zu informieren, Verträge anzufechten oder lukrativ und professionell abzuwickeln.

Pressekontakt:

Jürgen Braatz
01725113430
j.braatz@ratingwissen.de


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