+++ Sperrfrist: Beschluss des Bundestages +++ Anerkennungsverfahren beschleunigen - Qualität und Patientensicherheit konsequent sichern
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(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen beschlossen. Dazu erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit Qualifikationen aus Drittstaaten effizienter zu gestalten. Dabei müssen Patientensicherheit und hohe Qualitätsstandards uneingeschränkt gewahrt bleiben. Es ist gut, dass dieser Grundsatz im parlamentarischen Verfahren gestärkt wurde. Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung in der ärztlichen Approbationsordnung an."
Die Bundesärztekammer begrüßt die im Gesetz vorgesehene Regelfall-Kenntnisprüfung bei Erhalt der Möglichkeit zur dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung. Im parlamentarischen Verfahren ist im Gesetzestext klargestellt worden, dass die neue Regelfall-Kenntnisprüfung eine echte Berufszulassungsprüfung sein muss. Nachgewiesen werden muss, dass für die Berufsausübung erforderlichen Grundkenntnisse sowie die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten vorliegen. Die konkrete Ausgestaltung der Prüfung erfolgt jedoch erst im zweiten Schritt durch eine Änderung der ärztlichen Approbationsordnung. "Die Ausgestaltung in der Approbationsordnung muss dem Anspruch einer echten Berufszulassungsprüfung gerecht werden", betont Reinhardt.
Unerlässlich ist aus Sicht der Bundesärztekammer, dass in Fällen von Drittstaatenausbildungen die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung abgelegt wird. Ausreichende sprachliche Kompetenzen sind Voraussetzung für das sichere Verständnis fachlicher Inhalte, das erfolgreiche Absolvieren der Regelfall-Kenntnisprüfung und eine verantwortungsvolle Patientenversorgung. Zu begrüßen ist daher, dass der Gesetzgeber nun eine sachgerechte Prüfungsreihenfolge ermöglicht.
Sehr kritisch sieht die Bundesärztekammer weiterhin die Aufnahme eines partiellen Zugangs in die Bundesärzteordnung. Die betroffenen Personengruppen erfüllen nicht die Voraussetzungen, um als Ärztin oder Arzt zu gelten. Ein Teilzugang lässt Patientinnen und Patienten über die tatsächliche Qualifikation der sie behandelnden Person im Unklaren.
Abschließend betont Reinhardt: "Für bessere und schnellere Anerkennungsverfahren ist viel mehr erforderlich, als sich allein mit einem Bundesgesetz regeln lässt. Bund und Länder müssen gemeinsam für effektivere, bundeseinheitliche Verwaltungsverfahren sorgen." Die Bundesärztekammer hat dazu in ihrem Positionspapier konkrete Vorschläge gemacht.
Positionspapier "Beschleunigung, Effizienz und Sorgfalt. Anerkennungsverfahren für in Drittstaaten erworbene Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten" (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Positionspapier_Anerkennungsverfahren_Stand_10.07.2025.pdf)
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Datum: 26.03.2026 - 16:30 Uhr
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