Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro rechnet sich / BPtK stellt sich erneut gegen die

Jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro rechnet sich / BPtK stellt sich erneut gegen die Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen

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(ots) - Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist als Teil und im Zusammenspiel mit der gesamten vertragsärztlichen Versorgung die unverzichtbare Basis der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ist kein Kostentreiber in der gesetzlichen Krankenversicherung.

"Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Hier werden 97 Prozent der Behandlungsfälle für sechzehn Prozent der Leistungsausgaben versorgt. Wer an dieser Stelle kürzt, gefährdet einen der effizientesten Bereiche unseres Gesundheitssystems", konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

In der ambulanten Psychotherapie werden für jährlich 4,6 Milliarden Euro etwa drei Millionen Patient*innen versorgt, während in der vollstationären psychiatrischen Behandlung mehr als das Doppelte an Kosten für rund 850.000 Behandlungsfälle aufgewendet wird. Auf Basis der vorliegenden Daten zeichnet sich ab, dass die Kosten für die vollstationäre Versorgung allein im Jahr 2025 um circa 1 Milliarde Euro gestiegen sind. Das bestehende Potenzial für eine frühzeitige und stärker ambulante Versorgung bleibt weitgehend ungenutzt. Genau in dieser Situation wird ausgerechnet die ambulante Versorgung zusammengekürzt.

"Es ist weithin bekannt, dass unbehandelte oder spät behandelte psychische Erkrankungen zu längeren Krankheitsverläufen und Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie höheren Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem führen", so Benecke. "Aus jedem in Psychotherapie investierten Euro ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von zwei bis vier Euro - aufgrund einer geringeren Zahl an Krankschreibungen und Erwerbsminderungsrenten sowie durch Vermeidung von Kosten für stationäre Behandlungen."

Pauschale Honorarkürzungen - wie die vom Erweiterten Bewertungsausschuss getroffenen - hat es bisher in dieser Form nicht gegeben.

"Das ist ein Novum", so Benecke, "und zeigt den Stellenwert, den die ambulante Versorgung und die psychische Gesundheit offenbar für die Krankenkassen hat. Hier wird zulasten der Patient*innen gespart. Und es ist zugleich ein Ausdruck fehlender Wertschätzung für die 'sprechende' Medizin", kritisiert Benecke.



Die Argumentation der Krankenkassen, die durchschnittlichen Honorare für psychotherapeutische Leistungen seien seit 2013 um 52 Prozent gestiegen - gegenüber 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Facharztgruppen - unterschlägt, dass die Honorare vor zehn Jahren deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Mindesthonorierung für psychotherapeutische Leistungen lagen. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts hat diesen Missstand behoben. Der daraus resultierende Anstieg der Honorare ist also kein Zeichen dafür, dass Psychotherapeut*innen heute überdurchschnittlich verdienen. Auch eine Anhebung der Strukturzuschläge kann die Absenkung der Vergütung nicht ansatzweise ausgleichen.

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Ulrike Florian
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