Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Presserechtliche Information für Christian Ulmen

ID: 2241108

(ots) - Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir Folgendes mit:

Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein.

Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Mandanten zu folgender Klarstellung veranlasst:

Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.

Der SPIEGEL berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist - was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet - festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.

Der SPIEGEL berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht erschienen sei. Hierzu ist - was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet - festzuhalten, dass unser Mandant zu diesem Termin nie geladen worden war. Zudem hatte das Gericht nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten insofern ausgesetzt seien.



Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt. Frau Fernandes hat insofern die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit ausgesetzt.

Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind damit nachweislich unvollständig und falsch. Die Berichterstattung ist daher nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir bitten daher unbedingt, die Persönlichkeitsrechte unseres Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen abzusehen.

Unabhängig von diesem Fall begrüßen wir als im Presse- und Persönlichkeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte die beabsichtigte Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie ausdrücklich. Schon seit Langem fordern wir insofern öffentlich und in wissenschaftlichen Fachpublikationen, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und auch eine effektivere Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche durch klare gesetzliche Regelungen zu ermöglichen. An dieser Forderung halten wir uneingeschränkt fest.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
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Tel.: 030/88 00 15-0

Rechtsanwalt Simon Bergmann
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Datum: 27.03.2026 - 19:51 Uhr
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