Sparvorschläge gefährden massiv die Patientenversorgung / KZBV und BZÄK zum Bericht der Finanzkommission Gesundheit
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(ots) - Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken berufene Finanzkommission Gesundheit hat ihren ersten Bericht vorgelegt und empfiehlt umfangreiche Sparmaßnahmen - auch im zahnärztlichen Bereich - zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren einzelne Vorschläge der Kommission scharf.
Hierzu stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV,klar: "Bereits das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seiner strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 hat dem Kampf gegen Parodontitis einen herben Rückschlag versetzt. Denn gerade erst hatten wir mit unserer präventionsorientierten Parodontitisbehandlungsstrecke eine wirksame und auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Therapie in die Versorgung gebracht, womit natürlich - auch politisch gewollt - eine erhöhte Inanspruchnahme verbunden sein sollte. Infolge der strikten Budgetierung kam es dann zu einer drastischen Unterfinanzierung - mit spürbar negativen Folgen für die Patientenversorgung. Eine nachhaltige Behandlung ist nun deutlich erschwert. Und das vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden. Der Kampf gegen diese Volkskrankheit ist umso wichtiger, weil durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis hohe Folgekosten entstehen - sowohl im zahnärztlichen als auch im allgemeinmedizinischen Bereich.
Eine erneute Kostendämpfung würde sich damit zwangsläufig ins Gegenteil verkehren und zudem die Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit der vergangenen Jahre beschädigen.
Darüber hinaus ist - wie im Bericht selbst erwähnt - an anderer Stelle mit Einschränkungen in der Versorgung zu rechnen: Praxisinhaberinnen und -inhaber könnten sich entscheiden, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden mögliche Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung durch fehlende Planungssicherheit gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen.
Mit dem Vorschlag der Etablierung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, was einer globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege entsprechen würde, nimmt man die äußerst effiziente und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit einer erneuten ziellosen Kostendämpfungsmaßnahme ins Visier und lässt darüber hinaus auch die absehbaren Folgekosten für das Gesundheitssystem völlig außer Acht.
Mit großer Irritation haben wir zudem das Maßnahmenbündel im Bereich der Kieferorthopädie zur Kenntnis genommen, das in weiten Teilen der aktuellen Evidenzlage und der tatsächlichen Versorgungssituation widerspricht. Ziel der KZBV ist es immer, die vertragszahnärztliche Versorgung am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszurichten. Die jüngst veröffentlichten Daten der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS - 6) sowie die aktuelle wissenschaftliche Leitlinie zeigen, dass dies auch für die Kieferorthopädie der Fall ist.
Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung werden. Mit unserer konsequenten Präventionsausrichtung ist es gelungen, den Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen - trotz Ausweitung des Leistungskatalogs - seit 2001 um mehr als ein Drittel zu senken. Aktuell liegt dieser bei nur noch 5,7 Prozent, mit weiter sinkender Tendenz. Wir appellieren an die Bundesgesundheitsministerin, dies in ihrer kommenden Gesetzgebung unbedingt zu berücksichtigen und stehen mit unserer Expertise sowie den Erfahrungen aus dem Praxisalltag für einen lösungsorientierten Dialog bereit."
Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, sagt zu den Vorschlägen der Finanzkommission:
"Die Zahnmedizin hat ihre Hausaufgaben gemacht - und zwar im Vorfeld. Seit über 25 Jahren haben wir uns auf den einzig richtigen Weg gemacht, Krankheiten zu vermeiden. Prävention ist der nachhaltigste Weg, Gesundheit zu erhalten und Kosten zu vermeiden. Das gilt bei der frühen Behandlung der Parodontitis und ebenso bei allen anderen Erkrankungen, egal ob im Rahmen der Zahnmedizin oder allgemein. Die Zahnmedizin zeigt seit Jahren, dass konsequente Präventionsstrategien messbare Erfolge bringen: Erkrankungen konnten deutlich zurückgedrängt werden. Diese Erfahrungen sollten im gesamten Gesundheitssystem stärker genutzt werden. An validierten Erfolgen, die mit wissenschaftlichen Studien belegt sind, sollte keinesfalls gespart werden!
Die Finanzkommission bestätigt selbst: Die Zahnmedizin hat nur moderate Ausgaben. Weitere Kürzungen gingen auf Kosten der Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten.
Ein positiver Fokus im vorgelegten Bericht ist der Blick auf die Prävention im gesamtmedizinischen Bereich. Sowie der steuerpolitische Ansatz, gesundheitsschädigendes Verhalten stärker nach dem Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Es muss gelten: Prävention stärken, statt Versorgung schwächen!"
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BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
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Datum: 01.04.2026 - 11:48 Uhr
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