EuGH C-440/23 - Verluste aus Online-Glücksspielen können zurückverlangt werden

EuGH C-440/23 - Verluste aus Online-Glücksspielen können zurückverlangt werden

ID: 2244891

EuGH stärkt Position mit Urteil vom 16. April 2026 Position der Spieler



(firmenpresse) - München, 16.04.2026. Das grundsätzliche deutsche Verbot von Online-Glückspielen bis zum 1. Juli 2021 war rechtmäßig und hat nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden. „Damit hat der EuGH die Rechte der Spieler entscheidend gestärkt. Sie können ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund: In Deutschland galt - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – gemäß Glücksspielstaatsvertrag von 2012 bis zum 30. Juni 2021 ein Totalverbot für Online-Glücksspiele. Das hat aber viele Veranstalter nicht abgeschreckt und sie haben ihrer illegalen Glücksspiele im Internet trotz des Verbots auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Die Konsequenz ist, dass zahlreiche Gerichte in Deutschland bereits entschieden haben, dass die Spieler ihre Verluste aus den verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Sittner.

Anbieter der Online-Glücksspiele argumentieren hingegen, dass das deutsche Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße und auch ausländische Genehmigungen in Deutschland anerkannt werden müssten.

Über diese Frage hatte heute der Europäische Gerichtshof zu entscheiden und der EuGH stärkte die Spielerrechte. In dem mit Spannung erwarteten Urteil machte der EuGH deutlich, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH entschied: „Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbieter die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren.“ „Damit können Spieler in Deutschland ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern“, so Rechtsanwalt Sittner.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Spieler in Deutschland an Online-Glücksspielen eines Anbieters aus Malta teilgenommen. Da der Veranstalter nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, verlangte er die Rückzahlung seiner Verluste, da die abgeschlossenen Verträge nichtig seien. Der EuGH musste nun entscheiden, ob das deutsche Verbot mit EU-Recht vereinbar ist und Spieler ihre Verluste zurückfordern können.



Der EuGH stellte klar, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung, die Online-Glücksspiele zum Schutz der Allgemeinwohls verbietet, nicht entgegensteht. Daran ändere auch die spätere Einführung einer Erlaubnisregelung nichts.

Bis zu der Entscheidung des EuGH lagen in Deutschland viele Verfahren auf Eis. Es ist zu erwarten, dass die Verfahren jetzt wieder Fahrt aufnehmen. „Da der EuGH die Rechtmäßigkeit des deutschen Verbots von Online-Glücksspielen bestätigt hat, haben die Spieler nun noch bessere Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Der EuGH entschied zwar über das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen bis zum 30. Juni 2021. Aber auch danach waren und sind Online-Glücksspiele in Deutschland nur zulässig, wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz erhalten hat und sich an die Auflagen, wie ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro, hält. Rechtsanwalt Sittner: „Es bestehen also auch gute Aussichten, Verluste, die nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, zurückzuholen.“
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Datum: 16.04.2026 - 12:01 Uhr
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