Götzl fordert Freigrenze bei Bankenabgabe
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Götzl fordert Freigrenze bei Bankenabgabe
Bislang plant die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf, die Höhe der Bankenabgabe auf der Basis einer Bemessungsgrundlage zu berechnen. Diese soll durch die Formel Summe der Bilanzpassiva minus Eigenkapital minus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ermittelt und mit einem progressiven Tarif zwischen zwei und vier Basispunkten (0,02 Prozent bis 0,04 Prozent) belastet werden.
Götzl fordert, die Bemessungsgrundlage der Abgabe konsequent am systemischen Risiko eines Kreditinstituts auszurichten. Um das zu erreichen, sei bei der Bemessungsgrundlage die Freigrenze für kleine und mittlere Institute notwendig.
Damit werde nach Götzls Ansicht ganz im Sinne der Gesetzesbegründung die Institutsgröße als Hauptkriterium für Systemrelevanz berücksichtigt. Götzl: Eine Freigrenze entlastet säulenübergreifend die Kreditinstitute, die sich bei der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft besonders engagieren und damit wesentlich zum Wachstum der deutschen Volkswirtschaft beitragen.
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Datum: 08.07.2010 - 11:47 Uhr
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