Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
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(ots) - Der Staat setzt verstärkt auf Digitalisierung. Das zeigen die Änderungen rund um den Grad der Behinderung (GdB). Den Schwerbehindertenausweis gibt es seit diesem Jahr in digitaler Form - zusätzlich zum Ausweis im Scheckkartenformat, welcher im Alltag seine Gültigkeit behält. Zudem wurden neue Bewertungsmaßstäbe beim GdB erlassen. Diese Neuerungen wirken sich auf den Zugang zur steuerlichen Behindertenpauschale und möglicherweise auf die Einstufung des Behinderungsgrades aus. Denn Menschen mit anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen können jährlich mehrere tausend Euro steuerlich geltend machen, künftig ohne Papiernachweis.
Der Alltag rückt stärker in den Fokus
Eine entscheidende Neuerung betrifft die Feststellung des GdB. Bereits seit Herbst 2025 gelten überarbeitete versorgungsmedizinische Grundsätze, die sich im Jahr 2026 erstmals flächendeckend auswirken. Während früher vor allem Diagnosen im Mittelpunkt standen, kommt es nun darauf an, wie sehr eine Erkrankung den Alltag tatsächlich beeinträchtigt. Entscheidend ist also nicht mehr nur die Krankheit an sich, sondern deren konkrete Auswirkungen auf Beruf, Mobilität und soziale Teilhabe.
Für Betroffene bedeutet das, dass ärztliche Unterlagen künftig nicht nur Befunde enthalten müssen, sondern vor allem die funktionalen Einschränkungen möglichst genau beschrieben werden. Wer etwa unter chronischen Schmerzen, psychischen Belastungen oder Bewegungseinschränkungen leidet, sollte genau dokumentieren lassen, wie sich diese im täglichen Leben auswirken. Diese neue Betrachtungsweise kann dazu führen, dass der GdB sich in manchen Fällen verändert und niedriger als bisher ausfallen kann.
Steuernachweis wird digital
Parallel dazu wird der Antrag auf den steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag vereinfacht. Dieser liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 und 2.840 Euro. In besonderen Fällen kann er sogar bis zu 7.400 Euro betragen. Dieser Pauschbetrag ist besonders attraktiv, weil keine Einzelbelege erforderlich sind. Die finanzielle Entlastung erhöht sich mit steigendem GdB und wird pauschal gewährt. Sie ist unabhängig davon, ob und welche Kosten für die Beeinträchtigung tatsächlich angefallen sind.
Kern der Reform ist eine elektronische Datenübermittlung. Denn Versorgungsämter melden seit dem laufenden Jahr bei Neufeststellungen oder Änderungen des GdB diesen direkt an die Finanzverwaltung. Für unveränderte ältere Bescheide ändert sich nichts. Hier muss das Finanzamt noch auf den Papierbescheid zurückgreifen. Die digitale Datenübermittlung kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn dem Versorgungsamt die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers vorliegt. Betroffene sollten daher bei dem Gang zur Behörde unbedingt ihre Steuer-ID zur Hand haben.
Auswirkungen auf die Steuererklärung
Für viele Steuerzahler wird die Steuererklärung somit einfacher. Denn für sie entfällt der bisherige Aufwand, den Nachweis über den GdB und die dazugehörigen Merkzeichen zu erbringen. Diese Kennzeichen liegen dem Finanzamt künftig schon digital vor. "Obwohl die Finanzbehörden nun die Kenntnis darüber haben, wird der steuerliche Behindertenpauschbetrag aber leider nicht automatisch gewährt", reklamiert Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Nach wie vor muss dieser mit der Steuererklärung aktiv beantragt werden, indem ein Häkchen gesetzt wird. Der Grund liegt in einem Wahlrecht, das den Abzug der behinderungsbedingt erhöhten Lebens- und Pflegekosten sowie einen erhöhten Wäschebedarf ermöglicht.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät daher, bei künftigen Steuerbescheiden genau hinzusehen, ob die Pauschale berücksichtigt wurde. Falls nicht, kann innerhalb der vierwöchigen Frist ein Einspruch eingelegt werden. In solchen Fällen ist es nach wie vor sinnvoll, den entsprechenden Feststellungsbescheid in Papierform, der weiterhin ausgestellt wird, als Nachweis an das Finanzamt zu übermitteln.
Wenn der Bescheid über den GdB im Jahr 2026 ausgestellt wurde, sollte zudem unbedingt überprüft werden, ob die Steuer-ID beim Versorgungsamt korrekt hinterlegt ist und die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt wurde. Nur dann kann der Behindertenpauschbetrag gewährt werden. Wurden die Daten nach dem Ablauf der Einspruchsfrist übermittelt, kann der Steuerbescheid auch ohne Einspruch geändert werden.
Warum sich eine Feststellung des GdB lohnt
Ob Schlafapnoe, Diabetes, Tinnitus oder schwere Migräne, diese Krankheiten können mit ihren Auswirkungen zu starken Einschränkungen führen. Oftmals scheuen Menschen jedoch den Aufwand, eine Behinderung offiziell feststellen zu lassen. Dabei kann sich dieser Schritt mehrfach auszahlen. Bereits ab einem GdB von 20 besteht Anspruch auf einen steuerlichen Ausgleichsbetrag. Ab einem GdB von 50 gilt man zudem als schwerbehindert und profitiert von weiteren Vorteilen wie einer Woche zusätzlichem bezahlten Urlaub, besonderem Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im Alltag für ÖPNV-Fahrten oder bei Eintrittspreisen. Wer seine Rechte kennt und aktiv handelt, kann von den Vergünstigungen profitieren, sowohl im Alltag als auch im Steuerbescheid.
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Datum: 28.04.2026 - 07:10 Uhr
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