Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro
ID: 2247825

(ots) -
- Arbeitskosten je Arbeitsstunde in Deutschland um 3,6 % höher als im Vorjahr
- EU-weit höchste Arbeitskosten in Luxemburg, niedrigste in Bulgarien
- Arbeitsstunde in Deutschland 2025 im Vergleich zu 2020 um 22,3 % teurer, Abstand des Arbeitskostenniveaus zum EU-Durchschnitt fast unverändert
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 gemessen am Durchschnitt der Europäischen Union (EU) von 34,90 Euro rund 29 % mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde in Deutschland um 3,6 % (2024: 43,50 Euro je geleisteter Arbeitsstunde), damit war der Anstieg geringer als im EU-weiten Durchschnitt (+4,1 %). Im aktuellen EU-Durchschnitt sind die Arbeitskosten für Belgien nicht einberechnet, da für Belgien zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorliegen.
Arbeitsstunde kostet in Luxemburg durchschnittlich 56,80 Euro, in Bulgarien 12,00 Euro
Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der EU sehr unterschiedlich aus. Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden im Jahr 2025 nach den bisher vorliegenden Ergebnissen in Luxemburg (56,80 Euro), Dänemark (51,70 Euro) und den Niederlanden (47,90 Euro) gezahlt. Allerdings hatte Belgien, für das noch keine Ergebnisse für 2025 vorliegen, in dieser Rangfolge im Vorjahr anstelle der Niederlande auf Platz 3 gelegen. Die Länder mit den EU-weit niedrigsten Arbeitskosten im Jahr 2025 waren Ungarn (15,20 Euro), Rumänien (13,60 Euro) und Bulgarien (12,00 Euro).
Die höchsten prozentualen Anstiege der Arbeitskosten waren 2025 in Bulgarien (+13,1 %), Kroatien (+11,6 %) und Polen (+10,5 %) zu verzeichnen. Am schwächsten waren die Erhöhungen in Frankreich (+2,0 %), Dänemark (+3,0 %) und Italien (+3,2 %). In Malta sanken die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht (-0,5 %).
Arbeitskosten im Fünfjahresvergleich in allen Wirtschaftsabschnitten gestiegen
Verglichen mit dem Jahr 2020 sind die Arbeitskosten in Deutschland in allen Wirtschaftsabschnitten um mindestens 14 % gestiegen. In den Bereichen Erbringung freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe erhöhten sich die Arbeitskosten sogar um mehr als 30 %. Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt betrug der Anstieg im Fünfjahresvergleich 22,3 %. In Relation zu den Arbeitskosten im EU-Durchschnitt veränderte sich die Situation 2025 im Vergleich zu 2020 jedoch kaum: Die Arbeitskosten in Deutschland lagen mit 30 % (2020) beziehungsweise 29 % (2025) annähernd gleichbleibend über dem EU-Durchschnittswert.
Methodische Hinweise:
Die Jahresschätzung der Arbeitskosten verknüpft bestehende Statistiken miteinander. Eine eigene Erhebung wird nicht durchgeführt. Basis der Datenberechnung ist die alle vier Jahre stattfindende Arbeitskostenerhebung (zuletzt 2024). In den Zwischenjahren bis zum Vorliegen der Ergebnisse der jeweils aktuellsten Arbeitskostenerhebung wird das Niveau der Arbeitskosten je geleisteter Stunde, der Bruttoverdienste je geleisteter Stunde und der Lohnnebenkosten je geleisteter Stunde mit den jährlichen Veränderungsraten der Arbeitskostenindizes fortgeschätzt. Die Ergebnisse aus der Arbeitskostenerhebung 2024 werden voraussichtlich im Juli 2026 veröffentlicht. Die aktuellen Ergebnisse der Jahresschätzung für das Berichtsjahr 2025 basieren daher noch auf den fortgeschätzten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2020.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie Sachleistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Mit der Ausrichtung auf die internationale Vergleichbarkeit orientiert sich die Pressemitteilung an der Abgrenzung der europäischen Statistikbehörde Eurostat, bei der Auszubildende weder Bestandteil der Arbeitskosten noch der geleisteten Stunden sind. In den Berechnungen nach nationalem Konzept werden hingegen Auszubildende sowohl bei den Arbeitskosten als auch bei den Arbeitszeiten berücksichtigt. Dadurch unterscheiden sich die Ergebnisse nach nationalem Konzept und nach EU-Abgrenzung voneinander.
Die Abgrenzungen der Wirtschaftszweige erfolgt nach NACE Rev. 2 - Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige:
- Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich: Wirtschaftsabschnitte B bis S ohne O
Die Berechnung der Veränderungsraten nach Wirtschaftszweigen und der Relation zum EU-Durchschnitt im Fünfjahresvergleich 2020 bis 2025 erfolgten auf Basis der gerundeten Werte von Eurostat. Für 2025 liegen bislang keine Daten für Belgien vor.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu den Arbeitskosten im EU-Vergleich bietet die Tabelle "Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2025 in Euro" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Ergebnisse zu den Arbeitskosten je geleisteter Stunde nach dem nationalen Konzept für alle Wirtschaftsabschnitte sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabelle 62431-0001) sowie auf der Themenseite "Arbeitskosten, Lohnnebenkosten" verfügbar.
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Datum: 29.04.2026 - 08:00 Uhr
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