Rechtsstreit mit DESG und Große: ARD und Seppelt setzen sich in zwei weiteren Gerichtsverfahren durch
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(ots) - Die ARD sowie Investigativ-Reporter Hajo Seppelt haben sich in zwei weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) beziehungsweise deren Präsidenten Matthias Große durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg wies Unterlassungsansprüche der DESG gegen eine nach den Olympischen Spielen in Mailand veröffentlichte ARD-Berichterstattung (25. Februar) zurück. Der betreffende Beitrag bleibt unverändert.
Hajo Seppelt erwirkte in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin II, in dem es um Falschbehauptungen durch Große geht, eine einstweilige Verfügung gegen die DESG und ihren Präsidenten.
"Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt", sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky: "Nachdem das Landgericht Hamburg zuvor im Verfügungsverfahren die Olympiaberichterstattung der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt hat, sehe ich die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt. Wir begrüßen all diese Gerichtsentscheidungen sehr."
Die DESG hatte eine Passage in Bezug auf Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller beanstandet, der zufolge Mueller die Hintergründe seiner Ende der Saison 2023/24 nicht erfolgten Vertragsverlängerung bei der DESG bis heute nicht kenne. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg verletze die angegriffene Berichterstattung den Antragsteller nicht in dessen Vereinspersönlichkeitsrecht und stelle "sich im vorliegenden Kontext nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern zulässige Meinungsäußerung dar", schrieb die Pressekammer.
In einem weiteren Verfahren hatte Hajo Seppelt Aussagen von DESG-Präsident Matthias Große, die wortgleich auf mehreren Social-Media-Kanälen sowie auf der offiziellen Website der DESG veröffentlicht wurden, beanstandet. Der Wortlaut lautete insgesamt wie folgt:
"Denn unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht "gestalkt", da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Journalistisches Fingerspitzengefühl? Mediale Sorgfaltspflicht? Nichts davon war zu spüren bei Herrn Seppelt, dessen Gier nach der großen Geschichte ihn antrieb."
Verboten ist Große und der DESG laut Beschluss des Landgerichts Berlin II, "wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen", Seppelt habe während Olympia Starterinnen und Starter der DESG "regelrecht gestalkt, da er ihnen an der Eisfläche aufgelauert und sie mit Fragen genervt habe", schrieb das Gericht.
Hintergrund der Beanstandung war nicht nur die Tatsache, dass der Vorwurf des Stalkings aus der Luft gegriffen ist. Der Autor war während der Olympischen Spiele gar nicht in Mailand vor Ort, sondern begleitete die Winterspiele aus dem ARD/ZDF-Olympia-Sendekomplex in Mainz.
Eine Forderung auf Unterlassung derselben Aussagen Großes hat die ARD vor dem Landgericht Hamburg gestellt. Das Verfahren läuft noch.
Bereits am 15. März hatte das Landgericht Hamburg einen TV- und einen Textbeitrag über die DESG, veröffentlicht am 9. Februar, in den aus Sicht der ARD wesentlichen Aussagen bestätigt. Mit der Forderung nach Unterlassung war die DESG in vier von fünf Punkten gescheitert.
Siehe auch die Pressemeldung vom 20. April 2026 "ARD gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die DESG in weiten Teilen"
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ARD Sportkoordination, Swantje Lemenkühler,
Tel. 089/55 89 44 780, E-Mail: swantje.lemenkuehler@ard.de
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Datum: 29.04.2026 - 10:00 Uhr
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