Der innobis eAntrag 7.0: das startklare Förderbanken-Antragsportal für die EU-Förderperiode 2028
Mit erweiterten Funktionalitäten fit für die kommende EU-Förderperiode
Jörg Petersen, Vorstand der innobis AG (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Hamburg, den 05. Mai 2026 - Der eAntrag der innobis AG geht mit der neuen Version 7.0 einen entscheidenden Entwicklungsschritt und ist ab sofort für die EU-Förderperiode 2028 startklar. Das Förderbanken-Antragsportal verfügt über eine EU-konforme, performante Beleglistenfunktionalität und ist durch die Anmeldung mit BundID und "Mein Unternehmenskonto" (MUK) OZG-ready. Zudem erlaubt es die Abbildung frei gestaltbarer, rollenbasierter Geschäftsprozesse unter Einbeziehung von Kunden, Dritten und Sachbearbeitern. Der innobis eAntrag ist über Standardschnittstellen in die Backend-Systeme integrierbar. Förderinstitute, die den ABAKUS, das "Aktuelle Förderbanken Antrags- und Kundensystem" im Einsatz haben, profitieren dank beidseitig vorhandener Schnittstellen von einer sehr kurzen Einführungszeit und einem schnellen Produktivgang. Zudem können Förderinstitute, die bereits den Formularbaukasten nutzen, ihre Dokumente einfach in den eAntrag "umziehen".
Jörg Petersen, Vorstand der innobis AG, sagt: "Mit dem innobis eAntrag 7.0 ist uns die umfangreichste Funktionserweiterung in der Geschichte unseres Antragportals gelungen. Seit Anfang der 2000er arbeiten wir gemeinsam mit den Förderbanken an der Digitalisierung ihrer Antragsverfahren. 2020 sind wir mit unserer eigenen Lösung, dem innobis eAntrag, auf den Markt gegangen. Die jahrelange technische und fachliche Expertise und der große Einsatz des Teams machen den heutigen eAntrag zu einem der führenden, sofort einsetzbaren Antragsportale für die EU-Förderperiode 2028. Wir sind mehr als stolz, dies erreicht zu haben. Unser Wunsch ist es, zusammen mit unseren Kunden die Weiterentwicklung unseres Antragsportals zu gestalten. So können wir eine gemeinschaftlich nutzbare Lösung für Förderbanken sichern, die sowohl technologisch als auch wirtschaftlich einen Gewinn für alle Beteiligten darstellt."
Was macht den innobis eAntrag fit für die EU-Förderperiode 2028? Das Wichtigste im Detail:
Die EU-konforme, performante Belegliste für Kunden, Sachbearbeiter und Dritte
Endkunden können mit dem innobis eAntrag
- alle relevanten Belegarten (z. B. Standard, Einnahmen, Erlöse, Pauschalen, Personalkosten, Standardeinheitskosten - SEK) erfassen.
- den Upload bzw. Download von Belegen in einer Excel-Liste vornehmen und dazugehörige Dokumente wie Rechnungsbelege massenhaft in einem Schritt hochladen.
- Beleg-Prüfungen und Validierungen vor dem Absenden ausführen.
Anwender/Sachbearbeiter können mit dem innobis eAntrag
- Prüfungs- und Kürzungsprozesse inkl. der Nachforderung von Unterlagen und Korrekturen erledigen.
- eine Ausgaben- und Pauschalkorrektur sowie einen Belegstorno ausführen.
- die Prüfquotenprüfung und einen Abgleich der Bemessungsgrenzen ausführen und genehmigen.
Der innobis eAntrag unterstützt vorschüssige und beleghafte Mittelabrufe, Festbetrags- und Anteilsfinanzierung.
Die OZG-Readiness
Der innobis eAntrag unterstützt
- die BundID und "Mein Unternehmenskonto" (MUK); die automatisierte Anmeldung über den eAntrag ist möglich.
- das Durchreichen des Vertrauensniveaus.
- die nachträgliche Identifizierung mit WebID.
Die Abbildung frei gestaltbarer, rollenbasierter Geschäftsprozesse unter Einbeziehung von Kunden, Dritten (Berater, Ministerien, Vertriebseinheiten und anderer Prüfstellen) sowie von Sachbearbeitern mit (mehrstufigen) Freigaben oder Ablehnung, Nachforderungen, Bescheiden oder Nachrichten. Alle Prozessbeteiligten können miteinander verbunden werden.
Björn Kibbel, Leiter Webentwicklung & Produkte und Product Owner bei der innobis AG, erklärt: "Wir sind vertrauter Partner der Förderbanken. Wir kennen seit 35 Jahren deren besondere IT- und bankfachliche Anforderungen. In die Entwicklung unseres Antragsportals ist damit unser gesamtes förderbankenspezifisches Wissen eingeflossen. Aber wir sind viel mehr als nur ein Lösungsanbieter. Wir bieten Beratung und vollumfänglichen Service und verstehen uns vom ersten Tag an als Team mit unseren Kunden, um die Lösung best- und schnellstmöglich an den Start zu bringen und sie nachhaltig zu betreuen. Mit dem Technologiepaket, das im eAntrag 7.0 steckt, sind wir überzeugt, die beste Antwort auf die Frage nach einer Lösung für die Förderperiode 2028 zu geben."
Bildmaterial zum Download:
Jörg Petersen, Vorstand der innobis AG
Björn Kibbel, Leiter Webentwicklung & Produkte und Product Owner der innobis AG
Logo innobis eAntragWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die innobis AG
Als IT- und SAP-Dienstleister begleitet innobis Banken, Behörden und weitere Organisation aus dem Public Sector in die digitale Zukunft. Dabei steht das Unternehmen seit 35 Jahren für innovative Lösungen und ein starkes Team. Als klassisches SAP-Beratungshaus für Banken gestartet, ist innobis heute ein breit aufgestellter Digitalisierungspartner mit mehr als 70 Mitarbeitenden. Das Dienstleistungsportfolio reicht vom Application Management über die Softwareentwicklung und das Software Testing bis hin zu SAP S/4HANA Transformationsprojekten. Seit 2020 gehören zudem der innobis eAntrag und eDesigner zum Portfolio, zwei Software-Lösungen für digitale Antrags- und Fachverfahren inkl. Formularmanagement. www.innobis.de
innobis AG
Alexandra Finke
Südportal 5
22848 Norderstedt
a.finke(at)innobis.de
+49 (0)40 / 55487-424
http://www.innobis.de
Datum: 05.05.2026 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2248886
Anzahl Zeichen: 5471
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jörg Petersen
Stadt:
Norderstedt
Telefon: +49 (0)40 / 55487-0
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 168 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der innobis eAntrag 7.0: das startklare Förderbanken-Antragsportal für die EU-Förderperiode 2028"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
innobis AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




