Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich
Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich
(pressrelations) - Bad Windsheim (ARCD) ? Ein schwaches Gedächtnis oder der Hinweis auf ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen naher Verwandtschaft gelten als beliebte Ausreden, wenn Behörden nach Verkehrsverstößen bei Fahrzeughaltern den Fahrer ermitteln wollen. Bleibt der Verkehrssünder unerkannt, können Behörden den Halter zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen. In der Praxis passiert dies meist erst nach Wiederholungsfällen. Grundsätzlich droht aber schon nach dem ersten Vorfall eine Fahrtenbuchauflage. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az: 3 L 281/10.NW) hervor, über den der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Im konkreten Fall blieb ein Autofahrer unerkannt, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit raste. Der Fahrzeughalter konnte sich nicht erinnern, wem er das Auto geliehen hatte. Daraufhin trug ihm die Behörde auf, 18 Monate lang ein Fahrtenbuch zu führen. Dagegen wollte sich der Halter mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht wehren. Doch das Gericht bestätigte die Fahrtenbuchauflage. Eine solche Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn es sich um einen gravierenden Verstoß handle. In dem Fall war der Fahrer statt der erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h gefahren. Für das Gericht habe es keine Bedeutung, dass der Antragsteller nicht selbst gefahren sei und sich auch bislang nichts zu Schulden habe kommen lassen. Entscheidend sei vielmehr, dass es im Wiederholungsfall möglich sein müsse, den Fahrer zu ermitteln, hieß es in dem Beschluss.
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
Postfach 440, 91427 Bad Windsheim
Tel. +49/9841/409-182
Fax +49/9841/409-190
E-Mail
presse@arcd.de 
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.07.2010 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 224927
Anzahl Zeichen: 1976
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
266 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Fahrtenbuchauflage schon nach erstem Verkehrsverstoß möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
- Rechtzeitig Reifen wechseln
- Frostschutz für Kühlwasser und Scheibenwaschanlage
- Türdichtungen mit Pflegesubstanzen behandeln
Von O bis O - also von Oktober bis Ostern - lautet eine altbekannte Regel zum richtigen Einsatz ...
Kinder vor Hitze und Zugluft schützen
- Genügend Pausen einplanen
- Kalte Tücher gegen Reiseübelkeit
Für reisefreudige Eltern bringt es viele Vorteile, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren: genügend Stauraum fürs Gepäck, Flexib ...
- Frühbucher-Rabatte übers Internet nutzen
- Günstigere Parkplätze in Flughafennähe mit Shuttle-Transfer
- "Park, sleep and fly"-Pakete als Alternative
Bad Windsheim (ARCD), 1. Juli 2015 - Sein Auto während der Reise ...