Was die Evaluation der Heilmittel-Richtlinie für dich bedeutet

Was die Evaluation der Heilmittel-Richtlinie für dich bedeutet

ID: 2249430

Der G-BA hat die Reform der Heilmittel-Richtlinie evaluiert. DMRZ war beim Fachtag dabei und ordnet die Ergebnisse für Therapeutinnen und Therapeuten ein.



(PresseBox) - Mitte März lud der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum Heilmittel-Fachtag nach Berlin. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) war mit dabei. Im Fokus stand die Evaluation der großen Reform der Heilmittel-Richtlinie von 2019, die Anfang 2021 in Kraft trat. Der umfangreiche Evaluationsbericht, der im Frühjahr 2026 veröffentlicht wurde, zeigt: Die Reform hat spürbare Verbesserungen gebracht, aber es gibt auch noch Baustellen. Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse für dich analysiert.

Was wurde überhaupt evaluiert?

Die Reform von 2019 sollte die Heilmittelversorgung vereinfachen, Bürokratie abbauen und die Versorgungsqualität verbessern. Kernpunkte waren die Abschaffung der Regelfallsystematik, die Einführung orientierender Behandlungsmengen (OBM) und neue Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB). Der G-BA hat nun erstmals umfassend ausgewertet, ob diese Ziele erreicht wurden. Die Evaluation basiert auf Routinedaten, Befragungen von Krankenkassen, Ärzten, Patienten und Stellungnahmen der Heilmittelverbände.

Die gute Nachricht: Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität

Die Abschaffung der Regelfallsystematik wird von allen Beteiligten als echter Fortschritt gewertet. Therapeutinnen und Therapeuten müssen nicht mehr zwischen Erst-, Folge- und Verordnungen außerhalb des Regelfalls unterscheiden. Das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist komplett weggefallen. Das bedeutet eine deutliche Entlastung im Praxisalltag.

Besonders chronisch kranke Patienten profitieren: Die neue Verordnungsfallsystematik ermöglicht kontinuierlichere Therapien ohne ständige Unterbrechungen. Auch die Verlängerung der Frist für den Behandlungsbeginn von 14 auf 28 Tage hat sich bewährt und reduziert unnötige Neuverordnungen.

Die Herausforderung: Missverständnisse bei der orientierenden Behandlungsmenge

Hier wird es kritisch: Die orientierende Behandlungsmenge (OBM) wird von vielen Ärztinnen und Ärzten fälschlicherweise als verbindliche Höchstgrenze verstanden. Das führt dazu, dass Therapien zu früh beendet werden, obwohl die OBM nur eine Orientierung ist und bei medizinischer Notwendigkeit problemlos überschritten werden kann.



Die Evaluation zeigt deutlich: Es fehlt an Information. Viele Ärzte sind unsicher, welche Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gelten, und haben Angst vor Regressen. Diese Unsicherheit führt zu einer zurückhaltenden Verordnungspraxis, und das geht zulasten der Patienten.

Langfristiger Heilmittelbedarf: Gut gemeint, kompliziert umgesetzt

Die Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) sollten chronisch Kranken den Zugang zu Therapien erleichtern. In der Praxis zeigt sich: Die Diagnoseliste in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie funktioniert gut. Problematisch wird es beim individuellen Antrag nach § 8 Absatz 3 und 5.

Die Zahlen sprechen für sich:

Die Genehmigungsquote ist rückläufig

Viele Anträge erfüllen die Kriterien nicht

Ärzte und Patienten sind unsicher bei der Antragstellung

Die Krankenkassen berichten von hohem bürokratischem Aufwand

Auch hier gilt: Bessere Information könnte viele Probleme lösen. Viele Patienten wissen zum Beispiel nicht, dass bei bestimmten chronischen Erkrankungen auch eine Verordnung für 12 Wochen möglich ist, ohne LHB-Antrag.

Was sagen die Ärzte und Ärztinnen?

Die Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) brachte ernüchternde Ergebnisse:

37 % der Ärzte fühlen sich nicht ausreichend informiert

60 % verneinen, dass die Verordnung schneller geht

Nur 33 % berichten von weniger Rückfragen zu Rezeptänderungen

Kritik an Gruppentherapien und Hausbesuchen

Die Evaluation zeigt: Gruppentherapien werden kaum durchgeführt. Die Regelungen sind in der Praxis zu kompliziert und unflexibel. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels könnten Gruppentherapien mehr Patienten versorgen.

Die Verbände weisen darauf hin: Hausbesuche sind nach wie vor unterfinanziert. Dass Praxen also eher ungerne Hausbesuche machen, liegt also vor allem daran, dass diese nur sehr schlecht finanziert werden.

Was kommt jetzt? Ausblick auf die elektronische Verordnung

Beim Fachtag wurde deutlich: Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) ist der nächste große Schritt. Und hier besteht Konsens: „Die eVO darf nicht einfach ein Plagiat des Muster 13 werden, sondern muss ein wirklich zukunftsfähiges System mit Nutzen für Patienten, Therapeuten und Gesellschaft sein“, betont Sebastian Cordes vom DMRZ-Heilmittel-Team.

DMRZ mittendrin statt nur dabei

Für das DMRZ war der Fachtag mehr als nur eine Informationsveranstaltung. Als Gründungsmitglied des Verbands Heilmittelsoftware gestalten wir die digitale Zukunft der Heilmittelversorgung aktiv mit. Sebastian Cordes, Michael Sprinzl und Ufuk Demircelen vom DMRZ-Heilmittel-Team waren vor Ort und im direkten Austausch mit G-BA, gematik, Verbänden und Ministerium.

Unser Ziel: Eine eVO, die wirklich funktioniert und den Praxisalltag erleichtert. Bereits seit 2007 steht das DMRZ für Software, die Therapeutinnen und Therapeuten entlastet. Die Teilnahme an solchen Fachveranstaltungen ist für uns selbstverständlich: Wir wollen nah dran sein an den Entwicklungen, die unsere Kunden betreffen. Und wir wollen mitgestalten im Sinne aller, die täglich in Logopädie-, Physio-, Ergo- und Podologiepraxen arbeiten.

Fazit: Fortschritte ja, aber Kommunikation muss besser werden

Die Evaluation zeigt: Die Reform war richtig und wichtig. Die Abschaffung der Regelfallsystematik hat echte Erleichterungen gebracht. Aber viele Probleme entstehen durch Informationsdefizite bei Ärzten, Therapeuten und Patienten.

Die wichtigsten Handlungsfelder:

Bessere Kommunikation, dass die orientierende Behandlungsmenge keine Höchstgrenze ist

Klarere Informationen zu langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf

Vereinfachung der Gruppentherapie-Regelungen

Faire Vergütung von Hausbesuchen

Weitere Entbürokratisierung im Rahmen der elektronischen Heilmittelverordnung

Der G-BA hat angekündigt, die Ergebnisse der Evaluation für seine weiteren Handlungen zu berücksichtigen. Das stimmt optimistisch. Und mit der eVO steht die nächste große Chance bevor, die Heilmittelversorgung wirklich zukunftsfähig zu machen.

Die Evaluation als PDF

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Datum: 06.05.2026 - 13:37 Uhr
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