Klarer Wettbewerbs-Vorteil dank des neuen BDSG

Klarer Wettbewerbs-Vorteil dank des neuen BDSG

ID: 224959

Firmen, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sind gut beraten, wenn sie auf alle datenschutzrechtlichen Fragen ihrer Auftraggeber die passenden Antworten parat haben.



Klarer Wettbewerbs-Vorteil dank des neuen BDSGKlarer Wettbewerbs-Vorteil dank des neuen BDSG

(firmenpresse) - Klassische Auftragsdatenverarbeiter, wie: Lettershops, Lohnbuchhaltungsbüros, Druckereien, Callcenter usw. sind derzeit gefragte Adressen für Datenschutzkontrollen ihrer Auftraggeber. Daten-Dienstleister, die auf Besuche und Anfragen nicht entsprechend vorbereitet sind, werden zu klaren Verlierern im Wettbewerb um den nächsten Auftrag.

Die Verantwortung des Auftraggebers für seine Kunden- und Mitarbeiterdaten verpflichtet ihn, seine Auftragspartner immer sorgfältiger auszuwählen und sich von der datenschutzkonformen Abwicklung seiner Aufträge persönlich zu überzeugen. Folglich stehen bei der Auftragsvergabe nur noch die Dienstleister, in der ersten Reihe, die die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen.

Das novellierte BDSG schreibt allen Firmen direkt vor, sich - bereits vor der Vergabe eines entsprechenden Auftrags - von der Erfüllung folgender Datensicherheits-Gebote beim Auftragnehmer zu überzeugen:

1) Zutrittskontrolle
2) Zugangskontrolle
3) Zugriffskontrolle
4) Weitergabekontrolle
5) Eingabekontrolle
6) Auftragskontrolle
7) Verfügbarkeitskontrolle
8) und das Daten-Trennungs-Gebot

Diese 8 Punkte müssen - nach neuester Gesetzeslage - sogar schriftlicher Vertragsbestandteil im Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag zwischen Auftraggeber und Daten-Verarbeiter sein.

Tipp für alle Auftraggeber:
Falls Sie Daten im Auftrag verarbeiten lassen, sollten Sie Ihre Verträge hierüber prüfen. Nur, wenn diese den aktuellen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen, sind Sie auf der sicheren Seite!

Tipp für alle Auftragnehmer:
Ergreifen Sie die Initiative! Pflegen Sie Ihre Kundenbeziehungen, in dem Sie mit aktuellen Vertrags-Entwürfen auf Ihre Auftraggeber zugehen. Das zeugt von Ihrer Kompetenz in Sachen Datenschutz und gibt Ihrem Kunden ein sicheres Gefühl, Sie auch weiterhin als verlässlichen Dienstleister an seiner Seite zu wissen.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

mb-datenschutz:

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte berät und begleitet Martina Böhmer Unternehmen in Berlin und Umgebung auf dem Weg zum gesetzeskonformen Handeln im Sinne des BDSG. Mit einem Netzwerk von IT-Spezialisten, Rechtsanwälten und anderen Datenschutzbeauftragten sind die Kunden datenschutzrechtlich bestens versorgt.

Vor ihrer Selbständigkeit als Datenschutzbeauftragte war Martina Böhmer über 20 Jahre bei der Berliner Volksbank tätig. Jahrelange Erfahrungen in den Bereichen Marketing und Database-Management haben sie dort frühzeitig mit dem Thema Datenschutz vertraut gemacht. Im Rahmen der Führung des Kampagnen-Managements der Bank agierte Sie 5 Jahre lang auf Management-Ebene.



PresseKontakt / Agentur:

TEXTLASUR
Martina Böhmer
Jänickendorfer Weg 17
13591
Berlin
mb(at)textlasur.de
030-367 27 757-0
http://www.textlasur.de



drucken  als PDF  Existenzgründungen deutlich angestiegen - hoher Beratungsbedarf Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Mai 2010
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.07.2010 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Martina Böhmer
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Kategorie:

Finanzwesen


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Immer wieder sorgen Daten-Pannen für negative Schlagzeilen und gleichzeitig stellt sich jeder die Frage, wie diese Pannen passieren können. Mögliche Antworten gibt es viele, z.B.: Sorglosigkeit, Fahrlässigkeit, Unwissenheit, kriminelle Energie oder das Versagen des beauftragten Dienstleisters.


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