3,2 Millionen Schutzsuchende zum Jahresende 2025
ID: 2250543

(ots) -
- 2,1 % oder 68 000 weniger Schutzsuchende als zum Jahresende 2024
- Zahl der ersteingereisten Schutzsuchenden sinkt fast um die Hälfte
- Erstmals seit Kriegsbeginn mehr Männer als Frauen unter den Ersteingereisten aus der Ukraine
Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3,9 % der Bevölkerung in Deutschland. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 % oder 68 000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 %), im Saarland (5,3 %) und in Berlin (5,2 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 %), Bayern (3,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 %). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainerinnen und Ukrainer (1 164 000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669 000) und afghanischen (321 000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 %) aller Schutzsuchenden.
Erstmals eingereiste Schutzsuchende im Jahr 2025 mehrheitlich aus der Ukraine
Zum Jahresende 2025 waren 155 000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93 000 oder 60,3 % aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13 000 Syrerinnen und Syrern (8,3 %) und 13 000 Afghaninnen und Afghanen (8,1 %).
Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51 000) als Mädchen und Frauen (43 000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.
Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 % oder -134 000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289 000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 %; -36 000 auf 13 000 Personen) und der Türkei (-65,0 %; -11 000 auf 6 000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainerinnen und Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 %; -45 000 auf 93 000 Personen).
83 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 % oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 % (321 000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus. Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1 090 000 Schutzsuchende oder 40,4 %). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500 000 Schutzsuchende oder 18,5 %) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373 000 Schutzsuchende oder 13,8 %).
Bei 361 000 Schutzsuchenden (2024: 427 000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178 000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171 000). Davon waren 140 000 Personen oder 78,8 % im Besitz einer Duldung (2024: 136 000). 14 000 Schutzsuchende (7,8 %) waren latent und 24 000 Schutzsuchende (13,4 %) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.
Starker Anstieg der Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration
Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 %; +18 000 auf 60 000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 %; +51 000 auf 1 090 000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige "Aufenthaltsrecht auf Probe" bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60 000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder ein.
Methodische Hinweise:
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Zu ihnen zählen Personen,
- die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
- denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
- die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.
Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet war.
Bei der Interpretation der Entwicklung der Zahl von registrierten Schutzsuchenden ist zu berücksichtigen, dass diese sich aus mehreren Einflussfaktoren ergibt. Zu diesen Einflussfaktoren gehören neben der Einreise und der Abwanderung von Schutzsuchenden auch die Geburten von Kindern von Schutzsuchenden sowie Todesfälle. Dazu kommen Änderungen des Aufenthalts- beziehungsweise Schutzstatus und Einbürgerungen von Schutzsuchenden. Einen weiteren Einflussfaktor stellen Registerbereinigungen dar.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531), im Statistischen Bericht "Schutzsuchende" und auf der Themenseite "Migration und Integration" verfügbar.
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Datum: 12.05.2026 - 08:00 Uhr
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