Ministerium stellt Reiserechte ins Internet
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Ministerium stellt Reiserechte ins Internet
Bad Windsheim (ARCD) ? Rechtzeitig zur Hauptreisesaison veröffentlicht das Berliner Verbraucherschutzministerium die wichtigsten Rechte bei Zug- und Flugreisen auf seiner Homepage http://www.bmelv.de. Dort können Reisende eine kleine Klappkarte, die in die Geldbörse passt, oder ein Informationsblatt mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten herunterladen und ausdrucken. Ministerin Ilse Aigner stellte als oberste amtliche deutsche Verbraucherschützerin am Wochenanfang in München das Informationsangebot aus ihrem Ministerium vor. Die Verbraucher lesen daraus, welche Fahrpreiserstattung ihnen bei Zugverspätungen zusteht und ob Übernachtungskosten verlangt werden können. Auch Ansprüche aus Verspätungen im Nahverkehr werden genannt, dazu praktische Tipps für ihre Durchsetzung. Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung oder Verspätung des Fliegers informiert das Ministerium über Wahlmöglichkeiten zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum Abflugort und Ersatzbeförderung. Weiter erfahren Reisende, welche Serviceleistungen und Entschädigungen ihnen grundsätzlich zustehen. In der Praxis haben Flugreisende bei abgesagten Flügen und bei verloren gegangenem Gepäck oft mehr Rechte, als die Airlines ihnen zugestehen wollen. Dass auch vorenthaltener Komfort zu Entschädigungen berechtigen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Es sprach einem Ehepaar 1728 Euro Schadenersatz für den verpassten Urlaub und die Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von rund 5000 Euro zu. Die Touristen hatten eine Flugreise in der ersten Klasse in die Karibik gebucht. Am Flughafen erfuhren sie, dass es für den Hinflug nur noch Plätze in der Economy Class gab. Das wollte das Ehepaar sich nicht antun und trat von der Reise zurück ? mit den genannten Folgen für den Veranstalter.
Silvia Schöniger
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Datum: 08.07.2010 - 17:17 Uhr
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