Wachsen und Gedeihen / Welche Regeln Grundstücksbesitzer im Garten einhalten müssen
ID: 2251602

(ots) - Pflanzen haben es an sich, dass sie wachsen und gedeihen. In vielen Fällen ist das ja durchaus auch erwünscht. Doch manchmal stoßen sich Nachbarn an Hecken, die in die Höhe streben, und an Ästen, die auf ihr eigenes Grundstück ragen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS befasst sich in seiner Extra-Ausgabe mit Gerichtsurteilen zur Gartenbewirtschaftung.
Schotterflächen sind in einer zunehmend ökologisch orientierten Gesellschaft nicht besonders beliebt, teilweise sogar verboten. Manchmal stellt sich aber die Frage, ab wann man überhaupt von einer Schotterfläche sprechen kann. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 6 K 4450/24) entschied, dass eine mit einem Unkrautvlies bedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche nicht bereits dadurch zur Grünfläche wird, dass sie mit einzelnen Pflanzen durchsetzt wird. Die Beseitigungsanordnung durch die Behörden ist deswegen rechtmäßig.
Ein Nachbar hat nicht in jedem Falle einen Anspruch darauf, dass ein auf sein Grundstück überhängender Baum beschnitten wird. Würde das Gehölz durch diese Maßnahme möglicherweise in Gänze absterben, dann muss das Beschneiden unterbleiben. Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 6 S 27/20) entschied dies, als mehrere über 30 Jahre alte Kastanien, Schwarz-Erlen und Ahornbäume zurückgeschnitten werden sollten. Die Vorinstanz hatte das angeordnet. Das Landgericht hingegen sah keine relevante Beeinträchtigung durch den Überhang und schätzte die Gefahr für die Bäume höher ein.
Ein Schrebergärtner muss die Verpflichtungen einhalten, die er beim Vertragsschluss über die Nutzung seines gepachteten Grundstückes eingegangen ist. Tut er das nicht, droht ihm die Kündigung. Dass er wegen der Erkrankung seiner Ehefrau zwischenzeitlich nicht in der Lage gewesen sei, den Garten zu pflegen, akzeptierte das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 211 C 137/23) nicht als Entschuldigung. In diesem Falle hätte er sich gegen Bezahlung der Hilfe Dritter bedienen müssen.
Ebenfalls um die Nutzung einer Kleingartenparzelle ging es in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 288/20). Ein Pächter hatte in seiner Gartenlaube einen Ofen mit Edelstahlschornstein errichtet. Diese Feuerstätte musste er entfernen, denn ihre Existenz spreche für eine Dauernutzung dieses Objekts, die gar nicht gestattet sei. Bei einem Ortstermin hatte das Amtsgericht festgestellt, dass in dieser Anlage eine kleingärtnerische Nutzung prägend sei.
Wenn es windig ist, sollten Grundstücksbesitzer tunlichst nicht Unkraut mit einem Gasbrenner abflammen. Kommt es nämlich zu einem Übergreifen des Feuers auf die Immobilie und damit zu einem Schadenfall (hier: 150.000 Euro), dann kann dieses Verhalten als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. Dem Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 203/17) zu Folge war eine Leistungskürzung in Höhe von 30 Prozent der Schadenssumme durch die Versicherung möglich.
Zur Unkrautbekämpfung gibt es höchst unterschiedliche Ansichten. Ein Mann hatte die Zufahrt seiner Garage mit einer Essig-Salz-Lösung bearbeitet, um das Unkraut loszuwerden. Die Ordnungsbehörden sprachen daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz aus. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 2 Ss Owi 70/17) gab hingegen dem Grundstücksbesitzer recht. Bei der Essig-Kochsalz-Mischung handle es sich nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes. Genau darauf hatte sich aber der Bußgeldbescheid berufen.
Während eines heftigen Sturms brach von einem auf öffentlichen Grund befindlichen Baum ein größerer Ast ab und kippte in Richtung eines privaten Anwesens. Am Ende landete der Ast auf dem Hausdach und verursachte dort einen erheblichen Schaden. Der Besitzer des Anwesens verklagte die Kommune wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 11 U 118/22) wollte dem nicht folgen. Es gebe keinen nachbarrechtlichen Anspruch, da der Baum nachweislich regelmäßig gepflegt und geprüft worden sei. Bei dem Sturm habe es sich um ein unbeherrschbares Naturereignis gehandelt.
Nachbarn stritten um die erlaubte Höhe eines Grenzzaunes zwischen beiden Grundstücken. Die Klägerin behauptete, dieser Holzzaun sei entgegen einer bestehenden privatrechtlichen Vereinbarung zu hoch ausgefallen und müsse auf das abgesprochene Maß zurückgebaut werden. Mit dieser Forderung setzte sie sich vor Gericht durch. Doch gleichzeitig war sie noch gegen ein im Grenzbereich angebrachtes Tarnnetz aus Kunststoff vorgegangen und hatte dessen Entfernung gefordert. Das Amtsgericht Brandenburg (Aktenzeichen 30 C 120/23) bewertete das Netz hingegen nicht als eine "zaunartige" Einfriedung im Sinne des Nachbarrechts. Es solle in erster Linie einen Sichtschutz bieten, weswegen kein Abbau angeordnet wurde.
Nicht nur der Zaun als solcher muss an der Grenze zwischen zwei Grundstücken korrekt platziert sein, sondern auch dessen Fundamente. Genau das war bei einem Streitfall in Oberbayern nicht so. Hier befand sich zwar der Zaun klar auf dem Anwesen des Erbauers, aber seine Betonfundamente ragten unterirdisch bis zu 17 Zentimeter in das Grundstück des Nachbarn hinein. Diese Distanz sei alles andere als unerheblich, beschied das Amtsgericht Erding (Aktenzeichen 4 C 401/18) und müsse vom Prozessgegner nicht hingenommen werden. Die Fundamente mussten deswegen entfernt werden.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.05.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2251602
Anzahl Zeichen: 6000
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Fernsehen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 169 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wachsen und Gedeihen / Welche Regeln Grundstücksbesitzer im Garten einhalten müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
In manchen Gärten gibt es eine sogenannte Baumschaukel, die nicht an einem Metallgerüst, sondern an einem Ast befestigt ist. Wer ein solches Objekt auf seinem Grundstück anbringen lässt, der muss den betreffenden Baum regelmäßig von fachkundigen Kräften auf Krankheitsbefall überprüfen lasse
Stellplatz ist absetzbar / BFH-Machtwort zu doppelter Haushaltsführung ...
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, sondern unter Umständen auch die Ausgaben für einen PKW-Stellplatz. Letztere fallen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unter die monatliche Werbun
Krasser Übergriff / Vermieterin wurde mit Wasserschwall heftig bedrängt ...
Jahrelang war die "Ice-Bucket-Challenge" in aller Munde. Bei diesem Social-Media-Trend ging es darum, sich oder andere mit eiskaltem Wasser zu übergießen. Wenn eine Mieterin mit ihrer Vermieterin auf diese Weise verfährt, egal welche Motive dahinterstecken, dann ist das nach Information
Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Wohnungsbau: Genehmigungszahlen steigen, Bedarf bleibt ...
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen im März 2026 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Im März genehmigten die Behörden den Bau von 21 800 Wohnungen, 11,5 Prozent mehr als im Vorjahresmo
Hier wächst etwas für 118 Millionen Euro / Was Eurojackpot-Gewinner in ihrem Garten finden könnten ...
Jedes Jahr, wenn es wärmer wird, zieht es unzählige Deutsche in den Garten. Erde lockern, Pflanzen setzen, Hecke schneiden, Rasen mähen - das Lieblingshobby der Nation ist buchstäblich bodenständig. Doch wenn der Eurojackpot gerade bei rund 118 Millionen Euro steht, kann man schon mal ins Träu
Update 3. Liga: Energie nach 12 Jahren zurück in Liga 2, Essen durch "Herzschlagfinale" in der Relegation, Duisburger Traum geplatzt, auch Rostock geht leer aus, Gindorf neuer Rekordtorschà ...
Dramatik pur im Aufstiegskampf zum Saisonfinale der 3. Liga! Nach Meister Osnabrück rettet sich Energie Cottbus durch ein 1:0 beim SSV Jahn Regensburg als Zweiter über die Ziellinie und bejubelt die nach 12 Jahren feststehende Rückkehr in die 2. Bundesliga frenetisch. "Die Spieler als Mensch
Energie nach 12 Jahren zurück in Liga 2, Essen rettet sich durch "Herzschlagfinale" in die Relegation, Duisburger Traum vom Durchmarsch geplatzt, auch Rostock geht leer aus ...
Dramatik pur im Aufstiegskampf zum Saisonfinale der 3. Liga! Nach Meister Osnabrück geht Energie Cottbus durch ein 1:0 beim SSV Jahn Regensburg als Zweiter über die Ziellinie und bejubelt die nach 12 Jahren feststehende Rückkehr in die 2. Bundesliga frenetisch. "Die Spieler als Menschen vers




