Führerscheinreform: Günstiger werden und sicher bleiben

Führerscheinreform: Günstiger werden und sicher bleiben

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(ots) - ACV begrüßt mehr Transparenz und digitale Modernisierung, mahnt aber klare Qualitätsstandards bei Theorieunterricht, Sonderfahrten und privaten Übungsfahrten an

Der ACV Automobil-Club Verkehr bewertet die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Pläne zur Führerscheinreform differenziert. Ziel der Reform ist es, den Erwerb des Pkw-Führerscheins moderner, digitaler und bezahlbarer zu machen. Vorgesehen sind unter anderem mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen und Bestehensquoten, digitale Lernangebote in der Theorieausbildung, eine Flexibilisierung der Sonderfahrten, kürzere praktische Prüfungen sowie eine Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit nahestehenden Personen.

Der ACV unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. Gerade für junge Menschen, Auszubildende und Menschen im ländlichen Raum ist der Führerschein häufig Voraussetzung für Mobilität, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig warnt der Club davor, notwendige Ausbildungsqualität zugunsten kurzfristiger Kostensenkungen zu schwächen.

"Der Führerschein darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist es richtig, Kostenstrukturen zu überprüfen, Bürokratie abzubauen und Fahrschülern mehr Orientierung zu geben", erklärt ACV Geschäftsführer Holger Küster. "Bezahlbarkeit und Verkehrssicherheit dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer am Ende weniger zahlt, aber schlechter vorbereitet in den Straßenverkehr startet, hat nichts gewonnen."

Positiv bewertet der ACV insbesondere die vorgesehene Veröffentlichung von Fahrschulpreisen und Bestehensquoten. Eine zentrale, transparente Darstellung der Kostenbestandteile kann Fahrschülern helfen, Angebote besser zu vergleichen und realistische Gesamtkosten einzuschätzen. Auch statistische Angaben zu Erfolgsquoten können aus Sicht des ACV eine sinnvolle Orientierung bieten, sofern sie sachgerecht eingeordnet werden.



"Mehr Preistransparenz schafft Vergleichbarkeit und stärkt die Position der Verbraucher", so Küster. "Wer sich für eine Fahrschule entscheidet, muss Preise nachvollziehen und Leistungen realistisch bewerten können. Wichtig ist aber: Erfolgsquoten dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Regionale Unterschiede, Ausbildungsprofile und individuelle Lernvoraussetzungen müssen berücksichtigt werden."

Kritisch sieht der ACV die Möglichkeit, den Theorieunterricht künftig weitgehend oder vollständig digital zu absolvieren. Digitale Lernangebote können die Fahrausbildung sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Austausch, pädagogische Begleitung und die Vermittlung von Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr an Bedeutung verlieren.

"Fahrausbildung ist mehr als das Bestehen einer Prüfung", betont Küster. "Verkehrsregeln lassen sich digital lernen. Rücksichtnahme, Gefahrenbewusstsein und verantwortungsvolles Verhalten entstehen aber auch durch Diskussion, Rückfragen und direkte Rückmeldung - und lassen sich aus Sicht des ACV besonders wirksam im persönlichen Austausch in Präsenz vermitteln. Deshalb braucht es auch bei digitalen Lernwegen verbindliche Qualitätsstandards und wirksame Lernstandskontrollen."Die geplante Flexibilisierung der Sonderfahrten bewertet der ACV mit Zurückhaltung. Fahrten bei Nacht, auf Autobahnen und Landstraßen vermitteln zentrale Erfahrungen, die für Fahranfänger besonders wichtig sind. Eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung kann sinnvoll sein, darf aber nicht dazu führen, dass essenzielle Fahrsituationen seltener praktisch geübt werden. Der ACV plädiert dafür, die Auswirkungen dieser Anpassung genau zu beobachten und bei negativen Effekten nachzusteuern.

"Der Straßenverkehr ist komplexer denn je. Sonderfahrten bereiten auf Situationen vor, die Fahranfänger nicht erst allein erleben sollten", sagt Küster. "Wenn feste Vorgaben zur Anzahl der Sonderfahrten flexibilisiert werden, muss sichergestellt bleiben, dass die notwendige Fahrpraxis tatsächlich erreicht wird."

Die vorgesehene Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen sieht der ACV in diesem Kontext unter klaren Voraussetzungen als sinnvoll an. Voraussetzung müssen eine ausreichende professionelle Grundausbildung, eine bestandene Theorieprüfung, klare Anforderungen an Begleitpersonen sowie eine strukturierte Dokumentation der Übungsfahrten sein.

"Zusätzliche Fahrpraxis kann helfen - aber sie braucht einen sicheren Rahmen", erklärt Küster. "Private Übungsfahrten dürfen professionelle Fahrausbildung nicht ersetzen. Sie können nur ergänzen, wenn Begleitpersonen geeignet sind, die Grundlagen bereits sitzen und die Fahrschule weiterhin die Ausbildungsqualität steuert."

Aus Sicht des ACV braucht es im weiteren Verfahren zudem verbindliche und standardisierte Lernstandskontrollen. Wenn Theorie stärker digitalisiert, Präsenzpflichten reduziert und Ausbildungswege flexibilisiert werden, müssen verlässliche Verfahren sicherstellen, dass Fahrschüler tatsächlich prüfungsreif sind.

"Wer gut vorbereitet in die Prüfung geht, besteht häufiger beim ersten Mal. Das spart Zeit, Geld und Frustration", so Küster. "Deshalb sollte die Reform nicht nur auf günstigere Zugänge setzen, sondern auch auf verbindliche Qualitätssicherung. Eine moderne Fahrausbildung muss digitaler und bezahlbarer werden - aber vor allem sicher bleiben."

Pressekontakt:

Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mathey@acv.de
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