AOK übernimmt vorläufig Mehrkosten für Arzneimittel Fampridin bei Multipler Sklerose

AOK übernimmt vorläufig Mehrkosten für Arzneimittel Fampridin bei Multipler Sklerose

ID: 2252419

(ots) - Die AOK-Gemeinschaft hat entschieden, anfallende Mehrkosten für ihre Versicherten bei dem Wirkstoff Fampridin (Fampyra®) vorläufig zu übernehmen. Apotheken können die Mehrkosten direkt abrechnen, so dass für Versicherte keine Aufwände entstehen. Der Wirkstoff wird zur Verbesserung der Gehfähigkeit bei Multipler Sklerose verschrieben. Die Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2026 und wird auch vorher bereits ungültig, sofern Generika früher wieder verfügbar sein sollten.

Zum Hintergrund: Für gesetzlich Krankenversicherte können bei Arzneimitteln immer dann Mehrkosten entstehen, wenn der Preis eines Arzneimittels über dem sogenannten Festbetrag liegt, der von den Krankenkassen erstattet wird. Ohne die Sonderregelung der AOK wären dies bei Fampridin derzeit 72,55 Euro pro 56er-Stück-Packung, zuzüglich der Zuzahlung in Höhe von 10 Euro. Grund dafür ist, dass der Hersteller des Original-Produkts, Merz Therapeutics, einen Patentstreit gewonnen hat, in dessen Folge alle Generikahersteller ihre Produkte umgehend zurückrufen mussten. Dies führt wiederum dazu, dass die Rabattvertragsartikel zu Fampridin derzeit nicht abgabefähig sind. Aufgrund des hohen Abgabepreises für das Originalpräparat, das den Festbetrag deutlich überschreitet, fallen daher Mehrkosten an - die nunmehr von allen AOKs übernommen werden.

Zuletzt gab es auch vereinzelte Presseberichte darüber, dass es zumindest regional Lieferschwierigkeiten des Originalproduktes bei Großhandlungen gäbe. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sagt: "Wir erwarten von dem pharmazeutischen Hersteller, dass die Patentstreitigkeiten nicht zu Lasten der Versorgung unserer Versicherten ausgetragen werden."

Vor diesem Hintergrund fordert die AOK-Gemeinschaft grundsätzlich effektivere Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich. "Es muss ein Frühwarnsystem mit einer verpflichtenden Meldung über die gesamte Lieferkette etabliert werden, so, wie es auch bereits in anderen Ländern praktiziert wird", so Reimann. "Außerdem sollten Bevorratung und Lagerhaltung beim Großhandel und den pharmazeutischen Unternehmen unabhängig von bestehenden Rabattverträgen ausgebaut werden."



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Datum: 20.05.2026 - 14:11 Uhr
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