412.000 Euro bei Pokerstars verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung CLLB

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CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG Aachen



(firmenpresse) - München, 22.05.2026. Viel Geld hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu verspielt. Im Laufe der Jahre türmten sich seine Verluste auf über 412.000 Euro auf. Nun kann er durchatmen, denn das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 6. Mai 2026 entschieden, dass die beklagte TSG Interactive Gaming Europe Ltd. als Veranstalterin der Glücksspiele ihm die Verluste zurückzahlen muss. Grund ist, dass sie für ihr Glücksspielangebot nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte.

Der Kläger hatte zwischen 2014 und 2020 an Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu teilgenommen. Dabei verzockte er unterm Strich rund 412.000 Euro. Das Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren, wusste er nicht. „Da die Beklagte lediglich über eine maltesische Lizenz und nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung für das Veranstalten von Glücksspielen im Internet verfügte, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte am Landgericht Aachen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dabei machte es deutlich, dass es unerheblich sei, ob der Kläger online an Casinospielen, Automatenspielen, Sportwetten oder Pokerspielen teilgenommen habe. Denn diese Spielarten seien alle von dem deutschen Verbot für Online-Glücksspiele erfasst. Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen hat, seien die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger nichtig, sodass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe, entschied das LG Aachen.

Den Einwand der Beklagten, dass sie beim Online-Poker quasi nur als Zahlstelle fungiere und die Einzahlungen verwalte, um die Gewinne an die Spieler auszuzahlen, ließ das LG Aachen nicht gelten. Verantwortlich sei, wer die Glücksspiele veranstalte und für den organisatorischen Rahmen sorge. Dazu gehörten auch die Bereitstellung und Verwaltung der Kundenkonten.



Das Verbot von Online-Glücksspielen diene u.a. dazu, den Spieler vor Spielsucht, Manipulation, Folgekriminalität und Gesundheitsgefahren zu schützen. Diese Gefahren realisierten sich zwar nicht bereits dadurch, dass Einsätze auf ein Spielerkonto eingezahlt werden. Allerdings sei es dann nur noch ein kleiner Schritt zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen. Um den Schutzzweck zu erfüllen, sei daher schon der mit der Beklagten geschlossene Rahmenvertrag nichtig, führte das LG Aachen weiter aus.

Das Gericht machte schließlich deutlich, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers nicht verjährt ist. Die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist beginne erst, wenn der Kläger hätte wissen müssen, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind. Diese Kenntnis habe nach glaubhaften Angaben des Klägers erst 2023 vorgelegen.

„Ohne Lizenz waren und sind Online-Casinospiele, Online-Poker und Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Die Entscheidung des LG Aachen und zahlreiche weitere Gerichtsurteile zeigen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Kainz.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.05.2026 - 14:25 Uhr
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