Brandschutz im Betrieb: Vorsorge kann Leben retten / TÜV Rheinland: Ohne Elektroprüfung kein Versicherungsschutz für Unternehmen / Feuerschutztüren Pflicht / Rauchmelder und Blitzschutzanlage installieren
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Papier, Kraftstoffe, Öle oder Fette, die einem möglichen Feuer
reichlich Nahrung bieten. Deshalb dürfen sich in den vorgeschriebenen
Brandschutzwänden zwischen Produktion, Lager und Bürobereich keine
auch noch so kleinen Öffnungen befinden - etwa durch nachträglich
verlegte Kabel oder Rohre. "Die Löcher müssen stets mit einem
speziellen Mörtel verschlossen werden, damit sich ein Brand nicht
ausbreiten kann", erklärt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte
für Gebäudesicherheit. Außerdem sind automatisch zufallende
Feuerschutztüren aus Metall an gewerblichen Örtlichkeiten Pflicht.
"Viele Betriebsinhaber vergessen häufig die regelmäßige, vom
Verband der Sachversicherer vorgeschriebene Elektroprüfung durch
einen anerkannten Sachverständigen, etwa von TÜV Rheinland", so
Experte Zacharias. "Im Ernstfall hat das fatale Folgen, denn ohne
Elektroprüfung erlischt der Versicherungsschutz." Je nach
Versicherungsgesellschaft ist diese Prüfung der elektrischen Anlage
auf Fehler in der Isolation und funktionsfähige Sicherungsschalter,
die einen Kurzschluss verhindern, jährlich oder alle zwei Jahre
fällig.
Sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie Kuppeln im Dach oder
Fenster in den obersten Etagen von Treppenhäusern installiert, müssen
sie einmal pro Jahr gewartet werden. Alle sechs Jahre ist eine
Prüfung dieser automatischen oder von Hand zu öffnenden Luken
vorgeschrieben.
Darüber hinaus sollten funktionsfähige Rauchmelder und
Feuerlöscher vorhanden sein. Pulverlöscher ersticken beispielsweise
Feuer, das vor allem in Papier Nahrung findet. Für Räume, in denen
Computerserver stehen, bieten sich hingegen CO2-Löscher an. Sie
zerstören nicht gleich die Festplatten. Auskünfte über geeignete
Handfeuerlöscher erteilen Fachfirmen und die eigene gewerbliche
Feuerversicherung. "Zur Brandprävention gehört schließlich eine
Blitzschutzanlage mit wirksamem Überspannungsschutz", sagt TÜV
Rheinland-Fachmann Zacharias. "Nur so ist gewährleistet, dass
empfindliche Elektrogeräte und Computer keinen Schaden nehmen, wenn
der Blitz einschlägt."
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Datum: 09.07.2010 - 10:00 Uhr
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