Schnellere Verfahren, starker Rechtsschutz: Verwaltungsgerichte modernisieren
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(ots) - Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird eine umfassende Modernisierung des Verwaltungsprozessrechts auf den Weg gebracht. Die letzten großen Reformen der Verwaltungsgerichtsordnung liegen mehr als zwanzig Jahre zurück. Seitdem haben sich Arbeitsweise, Digitalisierung und Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit deutlich verändert.
Der Gesetzentwurf setzt an mehreren Stellen an: Widersprüche sollen künftig einfacher elektronisch eingelegt werden können. Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe werden an veränderte Arbeitsweisen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst. Gegen offensichtlich aussichtslose und rechtsmissbräuchliche Klagen und Anträge sollen Gerichte künftig wirksamer vorgehen können. Zugleich wird die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen öffentliche Stellen gestärkt.
Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:
"Ein handlungsfähiger Rechtsstaat braucht leistungsfähige Gerichte, digitale Zugänge und Verfahren, die schneller zu Entscheidungen führen. Mit der Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung bringen wir den Pakt für den Rechtsstaat konkret voran und beschleunigen Verfahren dort, wo heute zu viel Zeit verloren geht. Wir stärken die Verwaltungsgerichte, schaffen effizientere Abläufe und sorgen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen - ohne Abstriche beim Rechtsschutz. Denn ein moderner Staat muss nicht nur gerecht entscheiden, sondern auch rechtzeitig."
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
"Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht nur in großen Grundsatzfragen, sondern auch im Alltag: Wer gegen eine Behörde klagt, braucht wirksamen Rechtsschutz - aber auch eine Entscheidung in angemessener Zeit. Die Reform der Verwaltungsgerichtsordnung ist deshalb ein wichtiger Schritt und zugleich Teil einer größeren Modernisierung unserer Verfahrensordnungen. Nach dieser Reform nehmen wir auch die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung in den Blick.
Besonders wichtig ist uns: Gerichtliche Entscheidungen dürfen nicht folgenlos bleiben. Wenn öffentliche Stellen in Einzelfällen gerichtliche Vorgaben nicht oder nicht rechtzeitig umsetzen, muss der Rechtsstaat durchsetzungsfähig sein. Deshalb stärken wir die Vollstreckung gegen öffentliche Stellen: Zwangsgelder müssen wirken und dürfen nicht nach dem Prinzip 'linke Tasche, rechte Tasche' wieder bei der öffentlichen Stelle landen, die die gerichtliche Vorgabe umsetzen muss. Das stärkt die Autorität der Gerichte und die Resilienz unseres demokratischen Rechtsstaats."
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Datum: 27.05.2026 - 14:15 Uhr
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