Generationengerechte Pflegereform: Wirtschaftsweise fordern mehr Eigenverantwortung

Generationengerechte Pflegereform: Wirtschaftsweise fordern mehr Eigenverantwortung

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(ots) - Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfiehlt in seinem Frühjahresgutachten strukturelle Reformen für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Dazu erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:

Die Reformoptionen des Sachverständigenrats für die Pflegeversicherung adressieren die zentralen Herausforderungen: eine generationengerechte Finanzierung, bedarfsgerechte Versorgung und stärkere Eigenverantwortung der Versicherten. Das ist der richtige Weg.

Auch in der Sozialen Pflegeversicherung muss die Dämpfung der Ausgabenentwicklung das oberste Ziel sein. Die vom Sachverständigenrat empfohlene kritische Überprüfung des Leistungskatalogs unterstützen wir: Um die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung langfristig sicherzustellen, muss sie ihre Leistungen stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Dafür muss das Begutachtungsinstrument neu gewichtet und an den ursprünglichen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden.

Wir unterstützen die Forderung der Wirtschaftsweisen, die Eigenverantwortung bei der Finanzierung von Pflege zu erhöhen. Der Sachverständigenrat weist zu Recht darauf hin, dass die Pflegekosten von weiten Teilen der Bevölkerung selbst getragen und durch eigene Vorsorge abgesichert werden können. Die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Abschaffung des Leistungszuschlags zur Begrenzung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege ist eine mutige, aber nachvollziehbare Forderung. Ohne Reform wird dieser Zuschlag die Beitragszahler im kommenden Jahr schon acht Milliarden Euro kosten. Diese perspektivisch immer weiter steigenden Ausgaben belasten insbesondere die jüngeren Generationen und deren Arbeitgeber, während gleichzeitig Menschen mit ausreichend Privatvermögen für den Pflegefall und ihre Erben davon profitieren.

Es ist richtig, dass der Sachverständigenrat an der grundlegenden Ausrichtung der Sozialen Pflegeversicherung als Teilversicherungssystem festhält. Der Expertenbeirat weist zurecht darauf hin, dass das finanzielle Risiko durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wirksam abgesichert werden kann. Der Staat kann dafür Anreize setzen und die private und betriebliche Pflegezusatzversicherung stärker fördern. Aufwendungen zur Absicherung der Pflegelücke sollten zukünftig als Teil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuer- und Sozialabgabenrecht berücksichtigt werden - durch Entgeltumwandlung, tarifvertragliche Lösungen oder steuerliche Förderung. Mehr kapitalgedeckte Vorsorge sorgt für Sicherheit im Pflegefall und entlastet die Umlagefinanzierung.



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Dominik Heck
- Geschäftsführer -
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Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Datum: 27.05.2026 - 17:00 Uhr
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