332 500 Einbürgerungen im Jahr 2025

332 500 Einbürgerungen im Jahr 2025

ID: 2255056

(ots) -
- Die Zahl der Einbürgerungen steigt auf neuen Höchststand
- 21 % weniger Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern als im Vorjahr, dagegen 51 % mehr Einbürgerungen türkischer und russischer Staatsangehöriger
- Insgesamt 467 400 Einbürgerungsanträge und 371 100 abgeschlossene Verfahren

Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332 500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, das waren 14 % oder 40 500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292 000 Einbürgerungen). Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300 000 Personen eingebürgert worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 2025 wie bereits seit 2021 Syrerinnen und Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 % oder 65 600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Jahr 2024 (83 200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer jedoch um 21 %.

Auf Syrerinnen und Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 % oder 34 100) und russischer (6 % oder 19 700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 %). Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 % auf 8 800), US-amerikanischen (+100 % auf 6 600) und albanischen (+97 % auf 6 100) Staatsangehörigen.

Über 70 % aller Einbürgerungen nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen nach § 10 Abs. 1 StAG (72 %), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern nach § 10 Abs. 2 StAG (19 %). Somit verteilten sich 91 % aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 %).



Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle. Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 % auf 12 000, das entspricht einem Anteil von 4 % aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Im Jahr 2025 wurden lediglich 1 500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen (ehemals § 10 Abs. 3 StAG) eingebürgert. Das waren weniger als 1 % aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil noch bei 7 % gelegen (19 100 Personen). Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung leicht gestiegen

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre). Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre). Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hingegen mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen. Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

Neue Statistiken informieren über Einbürgerungsanträge und erledigte Verfahren

Mit der Einführung der Einbürgerungsantragsstatistik und der Verfahrenserledigungsstatistik liegen für das Jahr 2025 erstmals Zahlen zu den jährlich gestellten Einbürgerungsanträgen und abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren vor. Da der Zeitpunkt der Antragstellung und der Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens oft in unterschiedliche Jahre fallen, kann die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge von der Zahl der im selben Jahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren abweichen.

467 400 Einbürgerungsanträge im Jahr 2025

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen 467 400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 % (69 700) aller Antragstellerinnen und Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe. Es folgen auch hier Personen mit türkischer (11 % oder 53 300 Anträge) und russischer (5 % oder 24 100 Anträge) Staatsangehörigkeit.

Einbürgerungsverfahren in 90 % der Fälle mit einer Einbürgerung abgeschlossen

Von den 371 100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 % mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In 5 % aller Fälle zogen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück. In lediglich etwa 3 % der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund 3 % der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben der Einbürgerungs-, Einbürgerungsantrags- und Verfahrenserledigungsstatistik handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. In einigen Bundesländern lagen für einen oder mehrere Kreise die Daten nicht rechtzeitig oder nur unvollständig vor. Darüber hinaus kann es bei den Einbürgerungsanträgen aus technischen Gründen zu einer Untererfassung kommen.

Die Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunden abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. In den Ergebnissen werden neben den Einbürgerungen im Inland auch Einbürgerungen von im Ausland lebenden Personen berücksichtigt. Mit dem Jahr 2025 wurden zusätzlich die Einbürgerungsantrags- und Verfahrenserledigungsstatistik neu eingeführt (§ 36 StAG). Die Einbürgerungsantragsstatistik enthält Informationen zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung, wohingegen die Verfahrenserledigungsstatistik Auskunft über die jährlich abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren gibt. Neben den im Inland gestellten Einbürgerungsanträgen und abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren werden auch die Antragstellungen von im Ausland lebenden Personen und deren abgeschlossene Einbürgerungsverfahren in den Statistiken berücksichtigt.

Die Grundgesamtheit der Einbürgerungsantragsstatistik entspricht der Grundgesamtheit der Verfahrenserledigungsstatistik in dem Sinne, dass es pro Antrag eine Verfahrenserledigung gibt. Allerdings können die Zahlen der Antragstellungen und der Verfahrenserledigungen nicht unmittelbar ins Verhältnis zueinander gesetzt werden, da die Antragstellung und Erledigung eines Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Jahren erfolgen kann.

Ein in der Verfahrenserledigungsstatistik erfasstes Einbürgerungsverfahren kann mit einer Einbürgerung, Ablehnung des Antrags, Rücknahme des Antrags durch die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie durch eine sonstige Erledigung (z. B. durch den Tod oder Fortzug der Antragstellerin oder des Antragstellers) enden. Die Verfahrenserledigungsstatistik berücksichtigt lediglich Erstentscheidungen. Einbürgerungen infolge von Widerspruchs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden nicht berücksichtigt. Diese werden zusätzlich zu den Einbürgerungen aus Erstentscheidung nur in der Einbürgerungsstatistik erfasst.

Die für Inlandsmeldungen statistisch erfasste Aufenthaltsdauer entspricht dem Zeitraum zwischen der Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland und dem Jahr des abgeschlossenen Einbürgerungsverfahrens. Nicht statistisch erfasst werden eventuelle Aufenthaltsunterbrechungen, sodass die für eine Einbürgerung maßgebliche Aufenthaltsdauer geringer sein kann.

Detaillierte Informationen zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Daten enthält der Qualitätsbericht zur Statistik.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse sind auf der Themenseite "Migration und Integration" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Dort steht unter der Rubrik "Publikationen" auch der Statistische Bericht "Antragstellungen, Verfahrenserledigungen und Einbürgerungen - 2025" zum Download bereit.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Integrationsstatistiken
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
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