Wenn die Energierechnung explodiert: Was Unternehmen bei Energieverträgen immer wieder übersehen

Wenn die Energierechnung explodiert: Was Unternehmen bei Energieverträgen immer wieder übersehen

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(ots) - Für viele Betriebe werden steigende Energiekosten zur existenziellen Belastung. Doch nicht jede Kostenexplosion ist allein dem Markt geschuldet. Häufig sind es Vertragsmodelle, die Risiken einseitig verteilen, Preisschwankungen ungebremst weitergeben oder Flexibilität verhindern. Was im Einkauf als schnelle Lösung erscheint, entwickelt sich meist später zum finanziellen Bumerang.

Viele Unternehmen verhandeln Energieverträge wie eine reine Preisfrage. Dabei entscheiden Struktur und Timing über die tatsächlichen Kosten. Nachfolgend erfahren Sie, welche typischen Fehler Unternehmen immer wieder machen, worauf bei Neuverträgen zu achten ist und wie sich Energiekosten strategisch besser kalkulieren lassen.

Vier Vertragsklauseln, die teuer werden können

In der Praxis fallen vor allem vier Vertragsmodelle immer wieder negativ auf. An erster Stelle stehen Preisgleitklauseln ohne Obergrenze. Steigt der Marktpreis, gibt der Versorger die Entwicklung vollständig weiter. Sinken die Preise, bleibt eine Entlastung dagegen oft aus. Ebenfalls riskant sind reine Spotmarkt-Kopplungen ohne abgesicherten Anteil im Vertrag. Im Krisenjahr 2022 führte das bei einigen Betrieben zu einer Vervielfachung des Strompreises, weil das gesamte Marktrisiko beim Kunden lag.

Hinzu kommen lange Laufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht oder ohne Möglichkeit, die Beschaffungsstrategie anzupassen. Wer 2021 einen Drei-Jahres-Vertrag unterschrieben hat, zahlt teils noch heute Konditionen, die den späteren Marktentwicklungen nicht standhalten.

Problematisch sind außerdem Mehr- und Mindermengen-Klauseln. Sie bestrafen Abweichungen beim Verbrauch mit deutlichen Aufschlägen. Gerade bei schwankender Auslastung kann das erhebliche Mehrkosten auslösen. Gemeinsam ist diesen Klauseln: Im Angebotsvergleich fallen sie oft kaum auf. Teuer werden sie meist erst dann, wenn der Vertrag längst läuft.

Warum der Arbeitspreis nicht ausreicht



Der Arbeitspreis ist für viele Unternehmen der erste Blickfang. Das ist verständlich, denn er ist leicht zu finden und scheinbar gut vergleichbar. Tatsächlich bildet er aber nur einen Teil der Stromkosten ab. Zur Gesamtrechnung gehören auch Leistungspreis, Beschaffungsnebenkosten, Netzentgelte, Steuern und Umlagen.

Noch wichtiger ist jedoch eine andere Frage: Wer trägt welches Risiko? Genau dieser Punkt wird bei der Prüfung von Energieverträgen oft unterschätzt. Entscheidend sind etwa die Aufteilung zwischen Festpreis- und Spotanteilen, die Flexibilität bei Verbrauchsänderungen, transparente Preisformeln und automatische Verlängerungsklauseln.

Ein scheinbar günstiger Arbeitspreis kann sich deshalb später als teure Entscheidung erweisen – nämlich dann, wenn die Vertragsstruktur die Risiken fast vollständig auf den Kunden verlagert. Sichtbar wird das meist erst, wenn Nachverhandlungen kaum noch möglich sind.

Typische Fehler bei Abschluss und Verlängerung

Einer der häufigsten Fehler ist das Stichtagsdenken. Dabei wird das gesamte Jahresvolumen an nur einem Termin eingekauft, oft zum Jahresende oder beim Auslaufen des alten Vertrags. Läuft der Markt genau dann ungünstig, wirkt sich das unmittelbar auf das gesamte Volumen aus.

Nicht minder problematisch ist das blinde Verlängern beim bisherigen Versorger – aus Bequemlichkeit oder weil intern die Zeit für einen echten Marktvergleich fehlt. Ein weiterer Fehler liegt in der starken Fixierung auf den Arbeitspreis, ohne die Vertragsstruktur gründlich zu prüfen.

In volatilen Marktphasen kommt oft noch etwas hinzu: Abwarten. Viele Geschäftsführer hoffen auf bessere Preise und verpassen dabei kurze Einkaufsfenster, in denen sich der Markt kurzfristig öffnet. Ohne laufende Marktbeobachtung bleiben solche Chancen meist ungenutzt.

Wie sich Energiekosten planbarer machen lassen

Mehr Planbarkeit entsteht, wenn Unternehmen ihren Bedarf nicht an einem einzigen Termin beschaffen, sondern in mehreren Schritten. Genau hier setzen Tranchenmodelle und hybride Beschaffungsmodelle an. Das Einkaufsvolumen wird dabei über mehrere Zeitpunkte verteilt und an Unternehmen sowie Marktsituation angepasst. Damit sinkt das Risiko, einen ungünstigen Stichtag zu erwischen.

Ergänzend kann ein individuell bemessener Spotmarktanteil eingebaut werden. Der Spotmarkt ist der kurzfristige Energiemarkt, auf dem Preise stark schwanken können. So lassen sich kurzfristige Markttiefs nutzen, ohne das Unternehmen vollständig den Schwankungen des Spotmarkts auszusetzen.

Wer mehrere Standorte oder mehrere Energieverträge hat, sollte außerdem die Laufzeiten entzerren. Dann läuft nicht alles gleichzeitig aus. Grundlage jeder Beschaffungsstrategie bleibt jedoch eine einfache, aber entscheidende Frage: Welches Risiko will das Unternehmen tragen – und welches nicht?

Drei Schritte zur Prüfung bestehender Energieverträge

Wer jetzt handeln will, sollte mit einer sauberen Bestandsaufnahme beginnen. Erstens gilt es, bestehende Energieverträge genau zu prüfen: Klauseln, Laufzeiten, Kündigungsfenster, Anpassungsmechanismen und automatische Verlängerungen. Viele Unternehmen stellen erst beim genauen Lesen fest, dass die nächste Verlängerung schon in wenigen Wochen greift.

Zweitens lohnt sich der Blick in die letzten Energierechnungen. Vertragsfehler und Abrechnungsfehler treten oft gemeinsam auf. Dazu zählen etwa falsch ausgewiesene Umlagen, nicht abgerufene Stromsteuererstattungen für das produzierende Gewerbe oder nicht beantragte Reduzierungen der Netzentgelte. Hier können Beträge im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich zusammenkommen, die sich rückwirkend zurückholen lassen.

Drittens sollte eine Beschaffungsstrategie für die kommenden Verträge festgelegt werden. Sie muss zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens passen und klare Entscheidungen zu Tranchenmodell, Spotanteil und Laufzeitstruktur enthalten. Wer diese drei Schritte konsequent angeht, vermeidet viele typische Kostenfallen und kann zugleich erhebliche Beträge zurückholen.

Über den BVGE:

Der BVGE ist Deutschlands größte unabhängige Einkaufsgemeinschaft für gewerbliche Energienutzer. Mit über 2.740 Unternehmen und mehr als 60 Energielieferanten bündelt der Verband die Nachfrage seiner Mitglieder und vertritt deren Interessen. Als unabhängiger Full-Service-Partner unterstützt er seine Kunden von der Energiebeschaffung bis zu regulatorischen Anforderungen. Grundlage sind Neutralität, Fachwissen und über 12 Jahre Erfahrung in der gewerblichen Energiebeschaffung. Weitere Informationen unter: https://www.bvge.com/

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