Gewerkschaft vida und ÖGB Tirol: Explorer Hotel torpediert Betriebsratswahl

Gewerkschaft vida und ÖGB Tirol: Explorer Hotel torpediert Betriebsratswahl

ID: 2257552

(ots) - Unfassbares Vorgehen der Hotelleitung – Beschäftigte trotzten massiven Einschüchterungsversuchen

Zu einem regelrechten Skandal kam es heute (Mittwoch) im Tiroler Stubaital rund um die geplante und rechtmäßig einberufene Betriebsratswahl im Explorer Hotel. Von massiven Einschüchterungsversuchen über die Kündigung eines Betriebsratskandidaten bis hin zum Polizeieinsatz gegen den Wahlvorstand wurde von der Hotelleitung offenbar kein Mittel ausgelassen, um die Gründung einer Interessenvertretung zu sabotieren. Die Betriebsratswahl musste schlussendlich vorzeitig beendet werden, konnte allerdings noch rechtmäßig durchgeführt werden. Damit sorgt erneut ein Tiroler Hotelbetrieb für Negativschlagzeilen.

Kündigung eines für den Betriebsrat kandidierenden Mitarbeiters

Seit Wochen liefen die Vorbereitungen der Gewerkschaft vida, um im Explorer Hotel im Stubaital gemeinsam mit den 16 Mitarbeiter:innen einen Betriebsrat zu gründen. Die – letztlich gescheiterten – Versuche der Hotelleitung, die Betriebsratswahl mit allen Mitteln zu verhindern, nahmen ein erschreckendes Ausmaß an. Bereits im Vorfeld hatte die Hotelleitung einen Mitarbeiter, der für den Betriebsrat kandidieren wollte und bei der Betriebsratswahl als Wahlvorstand eine zentrale Rolle innehatte, ohne Angaben von Gründen gekündigt. Die Botschaft an die Belegschaft war unmissverständlich: Wer sich für Mitbestimmung engagiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Gewerkschaft hat diesbezüglich bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Auch andere Mitarbeiter:innen wurden massiv unter Druck gesetzt. Damit nicht genug, rief die Hotelleitung schlussendlich zum Zeitpunkt der Wahl die Polizei, um den Wahlvorstand aus dem Hotel zu weisen. Die für eine Stunde angesetzte Betriebsratswahl musste schlussendlich 15 Minuten vor dem geplanten Ende abgebrochen werden, konnte aber trotz des massiven Widerstands der Hotelleitung rechtmäßig durchgeführt werden. Mit einer hohen Wahlbeteiligung trotzten die Beschäftigten den Einschüchterungsversuchen der Hotelleitung.



Angriff auf demokratische Mitbestimmung

„Diese Vorgänge in einem Tiroler Hotel stellen einen beispiellosen Angriff auf demokratische Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Wer Beschäftigte einschüchtert, Kandidaturen unterbindet, Wahlverantwortliche unter Druck setzt und sogar die Polizei in Stellung bringt, stellt sich gegen die Grundprinzipien der betrieblichen Mitbestimmung und gegen die Demokratie selbst. Wir werden uns das nicht gefallen lassen und erwarten uns hier auch ein klares sozialpartnerschaftliches Signal von der Wirtschaftskammer!“, findet Tirols geschäftsführende ÖGB-Landesvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied klare Worte. Der ÖGB fordert schon länger gerichtliche Strafen bei der Ver- oder Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. von Wahlen zur Personalvertretung, zum Jugendvertrauensrat und für eine Behindertenvertrauensperson.

Die jüngsten Ereignisse zeigen einmal mehr, dass die Negativschlagzeilen rund um einzelne Hotels in Tirol nicht abreißen. Während die Branche öffentlich über Fachkräftemangel, Attraktivität als Arbeitgeber und Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spricht, werden hinter verschlossenen Türen offenbar Methoden angewandt, die in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben dürfen.

Vorfälle in Branche werfen Fragen auf

„Was sich hier abgespielt hat, ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Skandal, sondern ein alarmierendes Signal für den Umgang mit Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten in Teilen der Tiroler Hotellerie. Die Angriffe der Unternehmensleitung auf dieses wichtige demokratiepolitische Instrument zur betrieblichen Mitbestimmung sprechen für sich: Diese Betriebsratswahl war mehr als notwendig. Wer derart panisch auf die demokratische Wahl einer Interessenvertretung reagiert, liefert selbst den besten Beweis dafür, dass die Beschäftigten Schutz, Rückhalt und eine starke Stimme brauchen“, so Herbert Frank, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida Tirol.

Verärgert über die Anfeindungen der Unternehmensleitung zeigt sich auch Mario Pritzi, Landessekretär der Gewerkschaft vida Tirol: „Mit ihren Attacken hat die Unternehmensleitung alles unternommen, um Mitsprache der Beschäftigten und eine absolut legitime Vertretung ihrer Interessen zu verhindern. Man hat den Mitarbeiter:innen signalisiert: Wer seine Rechte wahrnimmt, wird zur Zielscheibe. Einschüchterung, Behinderung von Betriebsratswahlen und Missachtung gewerkschaftlicher Rechte dürfen nicht folgenlos bleiben. Die Beschäftigten haben Anspruch auf Schutz, auf Mitbestimmung und auf die freie Ausübung ihrer demokratischen Rechte – ohne Angst vor Kündigung.“

Voller Rückhalt für Beschäftigte

Der Vorfall schlägt bereits bundesweit Wellen. Eva Eberhart, Fachbereichsvorsitzende Tourismus der Gewerkschaft vida, zieht klare Grenzen: „Die Hotelleitung hat mit ihrem Verhalten jede Grenze eines respektvollen und gesetzeskonformen Umgangs mit ihren Beschäftigten überschritten. Betriebsratswahlen sind kein Gnadenakt des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich geschütztes demokratisches Recht. Wer versucht, dieses Recht zu sabotieren, greift die Interessenvertretung der Beschäftigten frontal an. Dass die Beschäftigten sich davon nicht einschüchtern ließen, verdient größten Respekt.“

Explorer Hotels: 11 Standorte in Österreich und Deutschland

Die „Explorer Hotel“-Kette spricht von sich auf ihrer Website als einem der „spannendsten Hotel-Projekten Europas“. Derzeit gibt es elf Standorte in Österreich und Deutschland: Oberstdorf, Neuschwanstein, Berchtesgaden, Garmisch, Montafon, Kitzbühel, Stubaital, Zillertal, Hinterstoder, Ötztal und Bad Kleinkirchheim. Im Oktober 2026 soll der nächste Standort in Bayrischzell eröffnet werden. Nach den heutigen Ereignissen stellt sich jedoch eine andere Frage: Wie zeitgemäß ist ein Unternehmen, das auf die demokratische Organisierung seiner Beschäftigten offenbar mit Druck, Einschüchterung und Behinderungsversuchen reagiert?

Factbox Durchführung BR-Wahl

Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechtes durchzuführen (ArbVG § 51 Abs 1). Laut § 40 ArbVG kann in Betrieben mit mindestens fünf ständig Beschäftigten ein Betriebsrat eingerichtet werden. Walberechtigt zur Wahl des Betriebsrates sind Arbeitnehmer:innen im Sinne des § 36 des Arbeitsverfassungsgesetztes, die am Tag der Wahl des Wahlvorstandes das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind (ArbVG § 52, Abs 1). Die Wahl wird, mit Ausnahme der zugelassenen Wahlkartenwähler:innen, durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen (BRWO § 24 Abs 3 und 4). Betriebsräte setzen sich – abgesehen von Gesetzen – unermüdlich in vielen weiteren Bereichen für noch mehr Fairness ein: Der Bogen reicht von Themen wie Homeoffice, Schichtdiensten, Weiterbildung bis hin zu zusätzlicher Freizeit. All das ist in vielen Unternehmen in Betriebsvereinbarungen geregelt, wie sie eben nur mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden können.

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ÖGB Tirol
Helena Sachers
Telefon: 0664/6145186
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