Elbvertiefung weiterhin nicht genehmigungsfähig
ID: 225911
Elbvertiefung weiterhin nicht genehmigungsfähig
Europäisches Naturschutzrecht ungenügend beachtet: Bedarfsbegründung zweifelhaft / Alternativenprüfung mangelhaft / Kompensation lückenhaft
Hamburg ? Die Umweltorganisationen WWF und BUND haben heute eine gemeinsame Stellungnahme zur dritten Planänderung im strittigen Verfahren zur Elbvertiefung bei den Behörden eingereicht. Vor allem die Vorgaben des Europäischen und nationalen Naturschutzrechts sind erneut nicht ausreichend beachtet worden.
"Die geplante Elbvertiefung verschlimmert nach wie vor das Fischsterben in der Elbe, verschlechtert die Sauerstoffverhältnisse und Lebensbedingungen, verstärkt die Verlandung von Gewässerlebensraum und führt zu einer weiteren Kanalisierung des Flusses. Eine Vertiefung, die zu einer derartigen Verschlechterung der ökologischen Situation führt, verstößt gegen das Europäishe Naturschutzrecht", so Heike Vesper, Fachbereichsleiterin Meer und Küste des WWF Deutschland.
Die Notwendigkeit für die beantragte Elbvertiefung auf bis zu 19 Meter ist nach Ansicht von BUND und WWF nicht gegeben, weil auch große Containerschiffe real nur selten Tiefgänge von über 14 Meter erreichen. Für genau solche Extremtiefgänge haben Bund und Küstenländer ? einschließlich Hamburg - seinerzeit den Bau eines Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven vereinbart. Der längst im Bau befindliche, vom Steuerzahler finanzierte Jade-Weser-Port soll Ende nächsten Jahres fertig werden. Es macht keinen Sinn, nun erneut mit Steuergeldern in Höhe von mindestens 400 Mio. Euro dem Jade-Weser-Port einige wenige Containerschiffe "abzujagen".
Obwohl das Bundesverkehrsministerium und die Hamburger Wirtschaftsbehörde im letzten Jahr eingestehen mussten, dass mit der geplanten Elbvertiefung ein erheblicher Eingriff in Europäische Schutzgebiete verbunden und damit ein Ausnahmeverfahren bei der Europäischen Kommission notwendig ist, werden realistische Alternativen offenbar weiterhin abgelehnt: Die Möglichkeit einer norddeutschen Hafenkooperation wurde ebenso wenig sachgemäß geprüft wie eine Verringerung der Maximaltiefgänge großer Containerschiffe durch eine langsamere Revierfahrt auf der Tideelbe. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte ohne Beeinträchtigung der Umwelt kostenneutral bereits bis zu 40 cm größere Tiefgänge erlauben.
Massive Kritik wird seitens der Verbände auch an vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen nach nationalem und europäischem Recht erhoben: Diese sind in Teilen fachlich ungeeignet und im Umfang ungenügend. So wurde beispielsweise der Lebensraumverlust für den weltweit nur noch an der Tideelbe vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel deutlich zu gering angesetzt und die notwendige Kompensation (Kohärenzsicherung) unter anderen weitab der Tideelbe an die Stör verfrachtet. Diese Maßnahmen werden nicht funktionieren, so die Verbände. Die flächenmäßig größte geplante Kompensationsmaßnahme, eine Hochmoorregeneration bei Osterrade nördlich des Nord-Ostsee-Kanals ist vollkommen ungeeignet, die Verluste auszugleichen. Die Tideelbe wäre nach der jetzt geplanten Vertiefung und Kompensation um etliche ökologische Funktionen und flusstypische Lebensräume ärmer.
"Auch die dritte Planänderung macht deutlich, dass die geplante Elbvertiefung umweltrechtlich nicht genehmigungsfähig und angesichts der Möglichkeiten einer Hafenkooperation überflüssig ist", resümiert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
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Datum: 09.07.2010 - 22:17 Uhr
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