Global harmonisierte Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme: Neue Chancen und Herausforderunge

Global harmonisierte Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme: Neue Chancen und Herausforderungen für Hersteller

ID: 2260529

Neue UN-Regelung und globale technische Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme verabschiedet / Hersteller werden voraussichtlich zwischen Typgenehmigung nach EU- oder UN-Vorschriften wählen können / TÜV Rheinland unterstützt Hersteller bei der A




(PresseBox) - Wenn Hersteller selbstfahrende Fahrzeuge auf den Markt bringen wollen, müssen sie von Land zu Land verschiedene Anforderungen erfüllen. Um sie global zu vereinheitlichen, hat das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) kürzlich die ersten weltweit anwendbaren Regelungen für automatisierte Fahrsysteme (ADS) verabschiedet. Die neue UN-Regelung legt internationale Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge fest, die innerhalb eines definierten Bereichs vollständig autonom fahren können (SAE-Stufe 4).

Gleichzeitig ist in Europa seit vier Jahren die EU-Verordnung 2022/1426 in Kraft. Sie regelt das europäische Typgenehmigungsverfahren für automatisierte Fahrsysteme. Hersteller, die Fahrsysteme der SAE-Stufe 4 innerhalb der Europäischen Union verkaufen möchten, können in Zukunft wählen, ob sie bei der Typgenehmigung den Weg über die EU-Verordnung oder die neue UN-Regelung gehen.

Hersteller müssen Unterschiede kennen

Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Experten von TÜV Rheinland empfehlen, beide Regelwerke frühzeitig in Entwicklungs- und Genehmigungsprozesse einzubeziehen und sich mit den Unterschieden auseinanderzusetzen.

„Die Einhaltung der UN-Regelung für automatisierte Fahrsysteme bildet eine solide Grundlage für die Erfüllung beider Anforderungskataloge“, sagt Felix Clos, Leiter des Kompetenzzentrums für aktive Fahrzeugsicherheit bei TÜV Rheinland.

Sowohl der Detailgrad als auch die zugrundeliegende Logik der beiden Vorschriften unterscheiden sich. Die UN-Regelung beschreibt einen umfassenden Sicherheitsnachweis und ist technologieoffen formuliert. Hingegen ist die EU-Verordnung anwendungsorientierter und legt konkrete Mindestanforderungen, Szenarien und Prüfparameter fest. So unterscheiden sich beispielsweise die Anforderungen an die Operational Design Domain (ODD), die Datenerfassung und die Verfahren für die regelmäßige Überprüfung.

Technische Dienste frühzeitig einbeziehen



Die frühzeitige Einbeziehung technischer Dienste kann dazu beitragen, Typgenehmigungsverfahren effizient zu gestalten. Um Hersteller in diesem Prozess zu unterstützen, veranstaltet TÜV Rheinland am 7. Juli 2026 ein Webinar. Die ADS-Experten Felix Clos und Balint Toth werden die Unterschiede zwischen der UN-Regelung und der EU-Verordnung erläutern und aufzeigen, wie Typgenehmigungsverfahren effizient geplant werden können.

Die Welt zu einem sicheren Ort machen: Dafür steht die TÜV Rheinland AG als einer der international führenden Prüfdienstleister – seit über 150 Jahren. Mehr als 28.000 Mitarbeitende prüfen, testen und zertifizieren Produkte, Anlagen und Prozesse und trainieren Menschen in zahlreichen Berufen – an 500 Standorten in gut 50 Ländern rund um den Globus. Als Teil der Qualitätsinfrastruktur mit Hauptsitz in Köln und einem jährlichen Umsatz von rund 3 Milliarden Euro bringt TÜV Rheinland Sicherheit in zentrale Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Seit 2006 ist das Unternehmen Mitglied im UN Global Compact gegen Korruption und für mehr Nachhaltigkeit. Website: www.tuv.com

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Datum: 06.07.2026 - 15:30 Uhr
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