EU-Pläne gefährden Schutz der Spareinlagen
ID: 226350
EU-Pläne gefährden Schutz der Spareinlagen
Gegenwärtig gelten in Deutschland Vorschriften, die einen umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die den Kunden einen über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehenden Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt.
Götzl: Die Maxime der Europäischen Kommission darf nicht eine europaweite Vollharmonisierung sein. Die Reform der Einlagensicherung muss sich vielmehr an zwei Zielen ausrichten: dem bestmöglichen Schutz der Kundeneinlagen und der Stabilität des Bankenmarkts. Das setze voraus, dass die bewährte Schutzwirkung der deutschen Institutssicherungssysteme mit ihrer Präventionswirkung anerkannt wird und nicht in einer gesetzlichen Einlagensicherung aufgehen muss, die hinter den Status Quo zurückfällt. Götzl: Die Politik sollte sich im Interesse der Bürger und Anleger bei der Schutzwirkung nach oben orientieren. Die genossenschaftliche Institutssicherung mit ihrem Insolvenz- und Einlagenschutz hat dieses Ziel bereits erfolgreich verwirklicht.
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Datum: 12.07.2010 - 11:47 Uhr
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