Pflichtteil nach Jahren – Warum nichteheliche Kinder ihre Ansprüche manchmal erst sehr spät gelt

Pflichtteil nach Jahren – Warum nichteheliche Kinder ihre Ansprüche manchmal erst sehr spät geltend machen

ID: 2264550

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IV ZR 88/24) zeigt, dass Pflichtteilsansprüche nichtehelicher Kinder auch viele Jahre nach dem Tod des Vaters noch eine Rolle spielen können. Entscheidend ist häufig nicht der Zeitpunkt des Erbfalls, sondern wann das Kind überhaupt Kenntnis von seiner Abstammung erlangt. Rechtsanwalt Helmut Kirchhof erläutert, welche Konstellationen in der Praxis vorkommen und worauf Erben und Betroffene achten sollten.



Uneheliche Kinder werden oft im Testament nicht bedachtUneheliche Kinder werden oft im Testament nicht bedacht

(firmenpresse) - Redaktion: Herr Kirchhof, viele Menschen gehen davon aus, dass nach drei Jahren endgültig Ruhe herrscht. Warum ist das bei nichtehelichen Kindern nicht immer der Fall?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Das Kind muss sowohl vom Tod des Vaters als auch von seiner eigenen Abstammung Kenntnis haben. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, kann sich der Beginn der Verjährung erheblich nach hinten verschieben.

Redaktion: Kommt es tatsächlich vor, dass ein Kind erst viele Jahre später erfährt, wer sein leiblicher Vater war?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja, häufiger als viele vermuten. Familiengeschichten sind oft kompliziert. Nicht jede Mutter spricht offen über die Herkunft des Kindes. Manche Geheimnisse werden über Jahrzehnte bewahrt und erst kurz vor dem Tod oder sogar durch Dritte aufgedeckt.

Redaktion: Stellen wir uns vor, eine Mutter offenbart ihrem erwachsenen Kind erst auf dem Sterbebett, wer der leibliche Vater war. Ist das ein realistischer Fall?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Absolut. Manche Eltern möchten ihr Leben lang keinen alten Konflikt mehr aufrollen. Erst wenn sie merken, dass ihr eigenes Leben zu Ende geht, entscheiden sie sich, die Wahrheit zu sagen. Für das Kind beginnt damit oft eine völlig neue rechtliche und persönliche Situation.

Redaktion: Ein anderer Fall: Die Mutter liest in der Zeitung einen Nachruf über einen vermögenden Unternehmer und sagt plötzlich: "Das war übrigens dein Vater." Ist auch so etwas denkbar?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Solche Situationen sind durchaus vorstellbar. Manchmal führt erst ein Zeitungsbericht oder ein Nachruf dazu, dass längst verdrängte Ereignisse wieder ins Bewusstsein rücken. Entscheidend ist jedoch nicht, warum die Information erst jetzt bekannt wird, sondern wann das Kind tatsächlich Kenntnis von seiner Abstammung erhält.

Redaktion: Es gibt sicher auch Fälle, in denen die Mutter den Namen des Vaters selbst nicht genau kannte?


Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Auch das kommt vor. Gerade bei kurzen Beziehungen oder wenn viele Jahre vergangen sind, liegen manchmal nur unvollständige Informationen vor. Erst durch Briefe, Fotos, Unterlagen oder Gespräche mit Verwandten lässt sich später die Identität des Vaters klären.

Redaktion: Kann auch moderne Ahnenforschung eine Rolle spielen?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Ja. DNA-Datenbanken und Ahnenforschung haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Menschen Verwandtschaftsverhältnisse entdecken, von denen sie zuvor nichts wussten. Solche Erkenntnisse können Anlass sein, die eigene Abstammung rechtlich überprüfen zu lassen.

Redaktion: Was passiert, wenn das Kind schon immer Zweifel hatte, diese aber nie überprüft hat?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Dann kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Das Gesetz kennt den Begriff der groben Fahrlässigkeit. Wenn jemand naheliegende Möglichkeiten zur Aufklärung über viele Jahre völlig unbeachtet lässt, kann dies Auswirkungen auf den Beginn der Verjährung haben. Deshalb prüfen Gerichte immer sehr genau, warum eine Vaterschaft erst spät festgestellt wurde.

Redaktion: Manche Betroffene berichten, dass Verwandte oder sogar der Erbe ihnen gesagt hätten, eine Feststellung der Vaterschaft nach dem Tod sei gar nicht mehr möglich.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Auch das kommt vor. Juristische Fehlinformationen können dazu führen, dass Betroffene ihre Rechte über Jahre nicht verfolgen. Das BGH-Urteil zeigt, dass solche Umstände bei der Beurteilung der Verjährung durchaus berücksichtigt werden können.

Redaktion: Viele fragen sich, wie sich die Vaterschaft überhaupt noch feststellen lässt, wenn der Vater bereits verstorben ist.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Häufig existieren noch Blut- oder Gewebeproben in Krankenhäusern oder Laboren. Auch DNA-Vergleiche mit nahen Verwandten kommen in Betracht. In besonderen Ausnahmefällen kann sogar eine Exhumierung angeordnet werden. Welche Maßnahme zulässig und erforderlich ist, entscheidet immer das Gericht.

Redaktion: Was bedeutet dieses Urteil für Erben?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof: Erben sollten sich bewusst sein, dass ein Nachlass unter Umständen noch Jahre später durch Pflichtteilsansprüche belastet werden kann, wenn die Abstammung eines nichtehelichen Kindes erst später bekannt wird. Umgekehrt sollten Betroffene ihre Ansprüche nach einer neuen Erkenntnis möglichst zeitnah prüfen lassen. Gerade bei Fragen der Verjährung entscheidet häufig der Einzelfall.
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