Deutschland unterstützt Spanien und Frankreich im Kampf gegen Waldbrände
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(ots) - Anlässlich der aktuellen Waldbrandlage in Spanien und Frankreich unterstützt Deutschland beide Länder über den EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert die deutschen Hilfsmaßnahmen und übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der internationalen Katastrophenhilfe.
Unterstützung für Spanien:
Nachdem Spanien am Abend des 29. Juli 2026 ein Hilfeleistungsersuchen nach bodengebundenen Einheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung (sog. GFFF-V-Einheit, Ground Forest Firefighting using Vehicles) gestellt hatte, entsendete Deutschland eine bereitstehende und speziell hierfür ausgebildete Einheit aus Nordrhein-Westfalen in die Provinz Zamora im Nordwesten Spaniens. Die nach EU-Vorgaben zertifizierte Einheit besteht aus insgesamt 56 Personen und 21 Fahrzeugen. Der Einsatz, der seit den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2027 läuft, ist für voraussichtlich zehn Tage einschließlich An- und Abreise geplant. Die weiteren operativen Abstimmungen laufen derzeit.
Unterstützung für Frankreich:
Vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 01. August 2026 unterstützt Deutschland Frankreich im Rahmen einer Amtshilfeleistung. Zum Einsatz kommt eine Einheit, die aus insgesamt 40 Soldatinnen und Soldaten, zwei CH53-Hubschraubern für mögliche Löschmaßnahmen sowie einem begleitenden A400M-Transportflugzeug zur logistischen Unterstützung besteht. Die Einheit operiert vom Militärflugplatz Cazaux im Département Gironde aus.
Darüber hinaus bat Frankreich am 28. Juli 2026 über den UCPM um 1.900 Tonnen Retardant. Dieser Löschwasserzusatz verbessert die Wirksamkeit der Brandbekämpfung. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) im BBK steuerte diese Anfrage innerhalb Deutschlands mit der Bitte um Unterstützung an Bund und Länder.
Das BBK steht in engem Austausch mit den betroffenen Staaten und den zuständigen deutschen Behörden, um die Hilfsmaßnahmen zu koordinieren und die betroffenen Regionen bei der Bewältigung der Waldbrandlage bestmöglich zu unterstützen.
Über UCPM:
Der EU-Katastrophenschutzmechanismus (EU Civil Protection Mechanism, kurz: UCPM) ist ein Instrument der Europäischen Union zur Koordination und Bereitstellung von bedarfsorientierten Hilfsleistungen bei Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern im BBK ist die nationale Kontaktstelle für den UCPM. Es koordiniert und steuert die deutschen Hilfsmaßnahmen und sorgt dafür, dass Unterstützung schnell und zielgerichtet dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Wie in vielen Bereichen der EU beruht auch im UCPM das Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten und EU auf dem Prinzip der Subsidiarität und Solidarität. Die primäre Verantwortung für Bevölkerungsschutz und Krisenbewältigung liegt stets bei den einzelnen Staaten. Erst wenn nationale Ressourcen erschöpft sind oder zusätzliche Unterstützung erforderlich wird, kann der betroffene Staat über den UCPM um Hilfe ersuchen.
Träger des Unionsverfahrens sind die Nationalstaaten, d. h. alle EU-Mitgliedstaaten und sogenannte teilnehmende Staaten außerhalb der EU. Sie stellen die operativen Kapazitäten und Ressourcen - ob Löschflugzeuge, CBRN-Fachkräfte oder (Fach-)Beraterinnen und Berater - für die Bewältigung von Katastrophen bereit und bieten sie im Rahmen des UCPM betroffenen Staaten an.
Deutschland bringt sich seit den Anfängen umfangreich im UCPM ein: Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das BBK arbeiten stetig an der Weiterentwicklung des zunehmend komplexeren Verfahrens mit. Die operative Betreuung und Bedienung des UCPM ist eine der Hauptaufgaben des BBK.
Über das BBK
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und das zentrale Organisationselement für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet und hat seinen Hauptdienstsitz seit Juli 2006 in Bonn-Lengsdorf mit weiteren Standorten in Bonn, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Berlin. Präsidentin ist seit dem 1. April 2026 Grit Tüngler, Vizepräsident ist seit dem 16. Oktober 2023 Dr. René Funk. An den fünf Standorten beschäftigt die Behörde aktuell fast 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das BBK ist dafür zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und Nachrichtendiensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu verankern. Die zentralen Aufgaben sind es, den Schutz für die Bevölkerung für einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu organisieren, Bürgerinnen und Bürger für Vorsorge und Selbstschutz zu sensibilisieren sowie die Zivile Verteidigung auszubauen und das nationale Krisenmanagement zu stärken. Das BBK berät und unterstützt die anderen Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mehr Informationen finden Sie unter www.bbk.bund.de.
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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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Telefon: +49 228 99 550 -1180
E-Mail: pressestelle@bbk.bund.de
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Datum: 31.07.2026 - 13:48 Uhr
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