Streit um Anzeigenmotive: PKV-Verband legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung des Landgericht

Streit um Anzeigenmotive: PKV-Verband legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ein

ID: 226707

Streit um Anzeigenmotive: PKV-Verband legt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ein



(pressrelations) - - Das Landgericht Köln hat dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in einer einstweiligen Verfügung bis auf Weiteres untersagt, mit zwei Anzeigenmotiven aus der aktuellen PKV-Informationskampagne weiter zu werben. Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung erging ohne Begründung. Die Wettbewerbszentrale hatte in ihrem Antrag reklamiert, die Anzeigentexte würden die gesetzlichen Krankenkassen unsachlich herabsetzen.

Damit Sie sich selbst eine Meinung bilden können, geben wir Ihnen die fraglichen Texte hiermit redaktionell zur Kenntnis:

Ein schuldenfreies Gesundheitssystem? Haben wir.
Die gesetzlichen Krankenkassen belasten den Staatshaushalt allein in diesem Jahr mit über 15 Milliarden Euro. Ein großer Teil davon wird mit zusätzlichen Schulden finanziert. In der privaten Krankenversicherung dagegen steht jede Generation für ihre Gesundheitskosten selbst ein und sorgt für das Alter vor. Ohne die Allgemeinheit zu belasten. Ohne Schulden. Das ist solide Finanzierung. PKV ? Die gesunde Versicherung.

Lieber versichert als verwaltet.
Viele Menschen wünschen sich für ihre Gesundheit mehr Leistung und weniger Bürokratie. In der privaten Krankenversicherung bestimmen die Kunden selbst über ihren Versicherungsschutz ? und nicht die Politik. Ihr Vertrag sichert freie Arztwahl und einen unkündbaren Leistungskatalog ? medizinischer Fortschritt inklusive. Kein Wunder, dass sich viel mehr Bürger privat versichern wollen, als der Gesetzgeber bisher zulässt. PKV ? Die gesunde Versicherung.

Der PKV-Verband wird beim Landgericht Köln Widerspruch einlegen, um einen Verhandlungstermin zur Erörterung der Sache zu erhalten. Er befolgt selbstverständlich die einstweilige Verfügung des Gerichts und wird mit den beiden fraglichen Anzeigenmotiven bis auf Weiteres nicht werben. Die Informationskampagne des PKV-Verbandes wird dessen ungeachtet wie geplant fortgesetzt.




Stefan Reker
Pressesprecher
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Tel.: 030 / 2045 8966
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Datum: 12.07.2010 - 18:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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