Kretschmer/Schipanski: Open Access mit Zweitveröffentlichungsrecht flankieren
ID: 227358
Sachverständigen zum Thema Open Access durch das
Bundesjustizministerium am heutigen Dienstag erklären der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Michael Kretschmer MdB und der zuständige Berichterstatter Tankred
Schipanski MdB:
Wir brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen für das
wissenschaftliche Publizieren im Informationszeitalter. Es besteht
Gesetzgebungsbedarf, um einerseits Open Access zu fördern und
andererseits die Stellung der wissenschaftlichen Urheber rechtlich
stärker abzusichern. Ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht
wäre der geeignete Weg, um Open Access zielführend und
wissenschaftsfreundlich auszubauen. Mit dem
Zweitveröffentlichungsrecht hätten Wissenschaftler die Möglichkeit,
ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation,
beispielsweise auch im Rahmen von Online-Aktivitäten, zu
veröffentlichen. So würden wir eine neue Kommunikations- und
Publikationskultur in der Wissenschaft ermöglichen. Auch der
Verbreitungsgrad von Forschungsergebnissen könnte deutlich erhöht
werden. Jetzt muss noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes,
insbesondere über die notwendigen Sperrfristen diskutiert werden.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2010 - 17:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 227358
Anzahl Zeichen: 1625
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 430 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kretschmer/Schipanski: Open Access mit Zweitveröffentlichungsrecht flankieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).