Wachsende Abgabenlast bedroht Mittelstand - Plädoyer für eine nutzungsabhängige Gebührenerhebung
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Eine pauschale Erhebung von Rundfunkgebühren zu Lasten von allen PC-Nutzern ist nicht zu rechtfertigen! Das Internet mit seinem Dienst WWW als ein globales Netzwerk von Netzwerken ohne zentrale Verwaltung und ohne Eigentümer - anders als Rundfunkfrequenzen auf regionaler und nationaler Ebene - darf nicht von den deutschen Ländern vereinnahmt werden.
Insbesondere Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) wären von einer solchen Regelung betroffen, da sie zumeist keine Zeit zur Nutzung von Rundfunkangeboten während der Arbeit haben, häufig aber auch mit mehreren PC’ in lokalen Netzwerken arbeiten. Sie sähen sich einer finanziellen Zusatzbelastung ausgesetzt, die ein weiteres schwerwiegendes Hindernis für die wirtschaftliche Gesundung Deutschlands darstellen würde.
KMU sind bereits durch eine wachsende Beitragslast in ihrem Bestand gefährdet: Neben Steuern und Sozialabgaben summieren sich verheerende Dauerlasten (z.B. IHK, Berufsgenossenschaft, Ver- und Entsorger, etc.). Existenzgründer, die noch nicht einen Euro verdient haben, sind sofort einer erschreckenden, nicht nur einmaligen Verbindlichkeit (z.B. Gebühren für Gewerbeanmeldung, Notar, etc.) ausgesetzt, sondern auch den gerade erwähnten laufenden Zahlungsverpflichtungen.
Nach Angaben des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) sind über 99 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Betriebe in Deutschland mittelständische Unternehmen, die 70 Prozent der Arbeitsplätze schaffen und 80 Prozent der Ausbildungsplätze bereitstellen. Die Kostenflut zu Lasten der KMU ist mithin ein gesamtwirtschaftliches und gesellschaftliches Problem!
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Datum: 15.09.2006 - 13:37 Uhr
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