DGAP-News: SdK rät Anleiheinhabern der DEIKON GmbH zur Interessenbündelung
ID: 228545
15.07.2010 11:05
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SdK rät Anleiheinhabern der DEIKON GmbH zur Interessenbündelung
Anzeichen für fehlerhafte Beratung bei der Platzierung der Anleihen
Die DEIKON GmbH, ein auf Einzelhandelsimmobilien spezialisiertes
Immobilienunternehmen, befindet sich in einer wirtschaftlich prekären Lage.
Wie das Unternehmen mitteilt, müssen für eine positive Fortführungsprognose
die ausgegebenen Anleihen restrukturiert werden. Dies bedeutet nach Ansicht
der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wohl, dass die
Anleiheinhaber auf Teile Ihrer Rückzahlungs- und Zinsansprüche verzichten
sollen. Da sich die Anleihen nach Erkenntnissen der SdKüberwiegend in
Depots von Privatanlegern befinden, müssten diese die Hauptlast der
Sanierung tragen. Auf Grund der schwierigen finanziellen Lage hat die
Gesellschaft bereits Zinszahlungen für zwei dieser Anleihen eingestellt.
Die SdK ruft alle Anleger auf sich gegen die einseitige Beschneidung der
Rechte der Anleiheinhaber durch die Gesellschaft, deren Eigentümer sowie
die Gläubigerbanken zu wehren und ihre Interessen zu bündeln. Die SdK
bietet allen Anleiheinhabern an, deren Interessen im
Restrukturierungsverfahren zu vertreten, sofern sich diese unter
info@sdk.org anmelden. Aus Sicht der SdK ist es nicht hinnehmbar, dass eine
Sanierung vor allem auf dem Rücken der Anleiheinhaber vorgenommen wird.
Außerdem sieht die SdK mit Blick auf den Vertrieb der Anleihe durch Banken
Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Den Kunden scheinen die Anleihen als sichere Anlage verkauft worden zu
sein, ohneüber die erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Anlage
hinreichend aufgeklärt zu haben. SdK-Mitglieder erhalten kostenlose
Informationen dazuüber eine Rechtshotline.
Zum Hintergrund:
Die DEIKON GmbH hat am 30. Juni 2010 mitgeteilt, dass sich die
wirtschaftliche Lage der Gesellschaft aufgrund einer Absage eines
Fondsprojektes durch einen Kooperationspartner in der Weise verschlechtert
hat, dass eineÜberschuldung der Gesellschaft angenommen werden muss.
Deshalb wird laut Angaben des Unternehmens aktuell ein
Restrukturierungskonzept erarbeitet, welches vor allem eine Anpassung der
Anleihebedingungen der von der DEIKON GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern, der
Boetzelen Real Estate AG bzw. der Boetzelen RheinMainHypo
Vermögensverwaltung GmbH, emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit
den Wertpapierkennnummern ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und
DE000A0KAHL9, vorsieht. Auf Grund der schwierigen finanziellen Lage hat die
Gesellschaft die für den 01. Juli 2010 vorgesehenen Zinszahlungen für zwei
dieser Anleihen (DE000A0EPM07 und DE000A0JQAG2) bereits eingestellt.
Die bevorstehende Sanierung soll nach dem in 2009 erneuerten
Schuldverschreibungsgesetz abgewickelt werden. Nach Erfahrung der SdK, u.a.
mit der Restrukturierung der Escada-Anleihe in 2009, ist es für
Kleinanleger ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung
ihrer Interessen zu gewährleisten. Gerade im Hinblick auf die Solidität der
von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien ist es aus Sicht der SdK nicht
hinnehmbar, dass eine Sanierungüberwiegend auf Kosten der Anleiheinhaber
erfolgen soll. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird
versuchen den Sanierungsprozess gewohnt aktiv zu begleiten und die
Interessen der Anleiheinhaber auch auf einer eventuell zukünftig
stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber vertreten. Betroffene
Anlegern können sich bei der SdK unter info@sdk.org oder telefonisch unter
089-2020846-0 melden.
Ferner ist der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander
Elsmann nach Durchsicht von Unterlagen in Bezug auf den Vertrieb der
Anleihe durch Banken und Sparkassen der Ansicht, dass in vielen Fällen eine
Schadensersatzpflicht aufgrund fehlerhafter Anlageberatung vorliegen
könnte. Er stuft die Anleihe bereits im Zeitpunkt der Emission als
hochspekulativ ein und damit 'für den Kleinanleger als ungeeignet'. Auch
scheint die Bezeichnung der Anleihe als 'Hypothekenanleihe' irreführend
gewählt zu sein. Zwar sind die Anleihen, wie es der Name erwarten lässt,
durch Grundstücke besichert. Allerdings handelt es sich um eine nachrangige
Besicherung. Im Insolvenzfall wäre die Verwertung der Sicherheiten daher
ungewiss. Die SdK empfiehlt deshalb betroffenen Anleiheinhabern die Prüfung
möglicher Schadensersatzansprüche.
München, 15. Juli 2010
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Maximilianstr. 8
80539 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
E-Mail: labryga@sdk.org
15.07.2010 11:05 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungenübermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de---------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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13. und 14. September 2010, InterContinental, Köln" alt="Gas-Initiative "North-West": Vorbild für ganz Europa?
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13. und 14. September 2010, InterContinental, Köln">
Datum: 15.07.2010 - 11:05 Uhr
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