Betriebskostenabrechnung: Urteil des Bundesgerichtshofes

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ID: 228726

Aktuelles Urteil zur Betriebskostenabrechnung vom Bundesgerichtshof



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(firmenpresse) - Vermieter dürfen die für ihr Gebäude anfallenden Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen in den Betriebskostenabrechnungen unter der Position "Versicherungen" zusammenfassen. Sie müssen die auf die Mieter umlegbaren Versicherungen nicht im Einzelnen aufschlüsseln.

Quelle: http://www.onlinepresse.info/node/116475

Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Württembergische Versicherung, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.

Wüstenrot & Württembergische - DER Vorsorge-Spezialist
Informationen zur Wüstenrot von der W&W-Gruppe
http://www.eurofinanzkapital.de/wuestenrot


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.07.2010 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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