Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen
Der Tod ist nicht umsonst. Mit den Kosten beschäftigen sich in der Regel die nahen Angehörigen. Was ist, wenn kein Geld da ist? Die Sterbegeldversicherung verschafft schon im Vorfeld Sicherheit.

(firmenpresse) - Nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2004 kommt es immer häufiger zu so genannten Armenbegräbnissen, da viele der Verstorbenen überhaupt keine Absicherung für den Todesfall getroffen haben oder sonst auch kein Kapital für die Bestattung vorhanden ist. Vielfach existiert auch keine Sterbegeldversicherung.
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Verbraucherschützer raten immer noch in viele Fällen zum Abschluss einer Risikoversicherung, ggf. gekoppelt auch mit einem kleinen Sparvertrag, da die Sterbegeldversicherung nicht genug Rendite bringen würde. Leider wird dabei immer wieder übersehen, dass es sich bei der Sterbegeldversicherung nicht um eine Kapitalbildende Lebensversicherung handelt, sondern eine Risikovorsorge für den Todesfall. Anders als bei den meisten Lebensversicherungen, die ein festes Ablaufdatum haben, muss die Sterbegeldversicherung immer für den Risikofall zahlen und keiner weiß, wann das geschehen wird.
Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die einfache Beantragung. Gesundheitsfragen sind bei den Gesellschaften die seltene Ausnahme, also ist eine Aufnahme trotz erheblicher Vorerkrankungen ohne weiteres möglich. Ab einem bestimmten Alter werden sich die meisten Bürger nämlich schwer tun, bei anderen Varianten der Lebensversicherung die Gesundheitsprüfung zu bestehen.
Weiterhin wurde mittlerweile von vielen Gerichten geurteilt, dass das Kapital zur Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen gehört und bis zu bestimmten Summen nicht angetastet werden darf. Dieses betrifft z. B. Hartz-IV-Empfänger, Heimbewohner oder auch alle anderen Personen, die in irgendeiner Form auf staatliche Hilfe angewiesen sind oder sich mit Gläubigern auseinandersetzen müssen. Daher ist eine Sterbegeldversicherung sehr von Vorteil, weil diese anerkannt den Bedarf nach einer angemessenen Bestattungsvorsorge abdeckt.
Hier betrachten Verbraucherschützer den favorisierten Sparvertrag in einem völlig falschen Licht. Denn dieser lässt sich von der Verwendung nicht ohne weiteres der Bestattungsvorsorge zuordnen und kann, theoretisch gesehen, auch für die Abdeckung aller anderen Bedürfnisse zur Verfügung stehen.
Mit der Sterbegeldversicherung kann die versicherte Person zudem direkt alle Weichen für eine Bestattung stellen, in dem eine Begünstigung ausgesprochen wird - unabhängig von der Erbfolge. Eine weitere Vorgehensweise ist die Überlassung der Versicherungsurkunde einem Verwandten, der sich der Bestattung im Todesfall annehmen wird. In diesem Fall zahlt die Sterbegeldversicherung direkt an denjenigen aus, der der Gesellschaft die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein vorlegen kann.
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