Urteil zur Islamischen Gemeinde Penzberg
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Urteil zur Islamischen Gemeinde Penzberg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil zur Islamischen Gemeinde Penzberg ? Joachim Herrmann: Position des Verfassungsschutzes wohl begründet
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg im Verfassungsschutzbericht 2008 für rechtmäßig. "Die Bestätigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zeigt, dass die Position des Verfassungsschutzes wohl begründet und richtig ist. Beide Instanzen sehen hinreichende Verdachtsmomente, die eine Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg im Verfassungsschutzbericht rechtfertigen", so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Solange die IGP sich nur formal von islamistischen Organisationen wie etwa der verfassungsfeindlichen Milli Görus distanziert, wird der Verfassungsschutz tätig bleiben."
Herrmann ergänzte, dass er Projekte, die eine Integration von Muslimen in unserer Gesellschaft fördern wollen, grundsätzlich befürworte. "Ich erwarte aber von jedem, dass er sich endgültig und eindeutig von radikalen und islamistischen Organisationen und Tendenzen distanziert. Vor allem bei der Finanzierung müsse klar und transparent dargestellt werden, dass nicht islamistische Geldgeber oder Terrororganisationen im Hintergrund eines solchen Projektes stehen.
"Wir müssen wachsam bleiben. Bei Fragen der Integration verbietet sich die Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen, die Bezüge zu islamistischen Funktionären und Gruppierungen aufweisen."
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Datum: 16.07.2010 - 19:47 Uhr
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